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Wer Gäste einquartiert, rechnet nicht mit Kleindealern. Leergut ist dabei das geringste Problem.

© Reinhart Bünger

Vandalismus in der Ferienwohnung: Gäste auf Rauchwolke 7 – Gastgeber auf der Palme

Wer Ferienwohnungen vermietet, muss neben politischem Gegenwind mit Diebstahl und Schäden rechnen.

Voll krass. Volle Mülltüten, wohin das Auge des Eigentümers blickt. Auf der Loggia, in den Schränken, auf der Küchenzeile. Es stinkt zum Himmel. Mäusegewimmel im überfüllten Mülleimer. In der Wohnung hängt schwerer Cannabisgeruch, in der zerfressenen Daunendecke liegt ein totes Tier mit einem langen Schwanz. Der zerbrochene Bilderrahmen, die von den Decken gerissenen Rauchwarnmelder, das aufgebrochene Schloss der Wohnzimmertür, die zurückgelassenen Platzpatronenhülsen sind noch die geringsten Probleme – wie das Leergut, das dieser „Feriengast“ auf dem Küchentisch zurückgelassen hat. Eno K.* war bei Heinrich Hermann B.* über das Franchiseunternehmen Bed and Breakfast für mehrere Wochen in die Zwei-Zimmer-Wohnung einer Hansestadt eingebucht worden. Die muss nun renoviert werden. Und zwar umfassend. Gegen Cannabisdämpfe, die in der Wohnung hängen, sind zwar Kräuter gewachsen. Doch die überdecken nur den Gestank, beseitigen ihn aber nicht. Zum Vermietungsausfall kommen nun also etliche Arbeitsstunden für die Wiederherrichtung.

Wer eine Ferienwohnung sein Eigen nennt, steht – zumal in Großstädten – unter dem Generalverdacht der Geldmacherei mit Wohnräumen, die Mietern aus merkantilen Gründen entzogen wurden. Dass die Bewirtschaftung einer Ferienwohnung aber richtig ins Geld gehen kann, zeigt nicht nur dieser Fall. Einige Feriengäste lassen gerne „Souvenirs“ aller Art aus Wohnungen mitgehen und andere tendieren gelegentlich zu einem eher sorgloseren Umgang mit fremdem Eigentum. Selbst bei persönlicher Abnahme einer Ferienwohnung kann man als Eigentümer in Anwesenheit der abreisenden Gäste mit Blick auf den neuen Sprung im Waschbecken zu hören bekommen: „Das waren wir nicht.“

Versicherung deckt keine Vandalismusschäden ab

Versicherungsmakler warnen vor Sorglosigkeit. Zwar lassen sich Folgen von Einbrüchen über Verträge absichern, Schäden durch Vandalismus aber sind dort eher nicht vermerkt. Dies gilt auch für die zumeist einfachen Diebstähle, die in Ferienwohnungen leider zum Geschäft dazugehören. Franz Janssen, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing, rät: „Bei der Gästevertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass der Zustand der Ferienwohnung sowohl vor Überlassung als auch nach Rückgabe in zwei von beiden Parteien unterzeichneten Protokollen festgehalten wird. Auf diese Weise lässt sich der erforderliche Nachweis führen, falls im Zuge der Überlassung der Wohnung an Feriengäste Schäden aufgetreten sind.“ Auch eine Kaution sei hilfreich.

Alexander Dietl, Head of Sales und Versicherungsexperte beim Start-up Getsafe, das die Versicherungsbranche ins digitale Zeitalter bringen will, sagt: „Bei Vandalismus benötigt man eine gewerbliche Inhaltsversicherung.“ So etwas werde zwar nicht von allen größeren Versicherern angeboten, aber es gebe Produkte. „Je nachdem, wie stark die Wohnung frequentiert wird, liegt man bei einer Versicherungssumme von 20 000 Euro bei 250 bis 300 Euro im Jahr.“

Portale wie Airbnb, Wimdu und 9flats raten Vermietern, den Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zu informieren, ehe sie ihre Wohnung Fremden gegen Entgelt kurzzeitig vermieten. Heinrich Hermann B. beschäftigte sich nach Abreise der Kifferbande zum ersten Mal mit der eigens abgeschlossenen „Versicherung für Gewerbe und Verwaltung – Wagnis: Ferienwohnung“ (Jahresbeitrag: 73,61 EUR). Erstaunt stellte er fest, dass er sich zwar gegen den „Gefahrenumstand“ eines Flugzeugabsturzes, gegen Terrorakte und anderes mehr versichert hatte. Doch unter dem Stichwort „Schäden durch Vandalismus“ ging es allein um Schäden, „die dadurch entstehen, dass der Täter bei einem Einbruch versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt“. Das war hier nicht der Fall. Es lohnt sich immer, das Kleingedruckte zu lesen. Bei 9flats zum Beispiel haben Geschädigte laut Immobilienscout24 nur fünf Tage nach Abreise Zeit, ihren Fall zu melden. Das Unternehmen verlangt einen Selbstbehalt von 250 Euro. Bei Bagatellschäden lohnt sich hier die Anzeige gar nicht.

Wie aber reagierte die örtliche Bed-and-Breakfast-Vertretung, die diesen Gast mit den Worten „Seine Freundin hat sich von ihm getrennt“ vermittelt hatte? Sie verwies auf den Punkt 5 der mit dem Gastgeber abgeschlossenen Vereinbarung: „Die oben genannte Vermittlung übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen vermittelten Gast entstehen.“

Vermittlungsplattformen werben mit Schadenschutzprogrammen

Es geht auch anders. Darauf weist das Internetportal Immobilienscout24 hin. Als Alternative zu einer Versicherung und zur Beruhigung der Nerven ihrer Nutzer werben demnach viele Vermittlungsplattformen mit speziellen Sicherheiten durch eigene Schadenschutzprogramme. Sie wollen dann zahlen, wenn über eine Kaution, die Haftpflicht des Mieters oder die eigene Versicherung der Schaden nicht abgedeckt wird. Testanrufe zeigen, dass die Auskunftsfreude beim Thema Vandalismus durch Feriengäste nicht sehr ausgeprägt ist. Das Unternehmen Mr. Lodge zum Beispiel möchte dazu nichts sagen, agiert aber nach eigenen Angaben „seit mehr als 25 Jahren erfolgreich am Markt“. Erfahrungen mit Schäden in Ferienwohnungen dürften hier vorhanden sein.

Auskunftsfreudiger ist das Portal Airbnb. Sprecherin Isabelle von Klot hebt hervor, dass sowohl Gäste als auch Gastgeber über das Portal geschützt werden sollen: „Gastgeber sind mit der Airbnb-Gastgeber-Garantie in Höhe von bis zu einer Million US-Dollar geschützt. Sie ist für alle Gastgeber und jede einzelne Buchung kostenlos. Die Airbnb-Gastgeber-Garantie deckt Schäden, Diebstahl oder Vandalismus bis zu einem Wert in Höhe von einer Million US-Dollar ab, für den Fall, dass ein Gast das Eigentum eines Gastgebers beschädigt und der Kautionsbetrag nicht ausreicht, um den Schaden zu reparieren, oder wenn keine Kaution eingesammelt wurde.“ Und zur Absicherung der Gäste gibt es diese Sicherung: „Gäste zahlen über Airbnb, wenn sie eine Unterkunft buchen und Gastgeber erhalten die Zahlung erst 24 Stunden nach dem Check-in.“ So lässt sich noch etwas machen, wenn die Ferienwohnung nicht in dem Zustand vorgefunden wird, in dem sie zu erwarten sein sollte.

*Namen der Redaktion bekannt.

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