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Immobilien: Vertrags-Beratung und Urteile

I m Streit darüber, wie hoch die Belastung der Mieter durch ein ContractingModell sein darf, hat das Landgericht Frankfurt/Main ein wichtiges Urteil gesprochen: Die Kosten des Contracting-Anbieters für Instandsetzung, Instandhaltung und Erneuerung der Heizungsanlage mit dem Wärmepreis dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Dazu bedarf es einer „mietvertragsändernden Vereinbarung“.

I m Streit darüber, wie hoch die Belastung der Mieter durch ein ContractingModell sein darf, hat das Landgericht Frankfurt/Main ein wichtiges Urteil gesprochen: Die Kosten des Contracting-Anbieters für Instandsetzung, Instandhaltung und Erneuerung der Heizungsanlage mit dem Wärmepreis dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Dazu bedarf es einer „mietvertragsändernden Vereinbarung“. (Urteil vom 10.Dezember 2002 – 2/11 S 194/02). Die Revision wurde zugelassen. In Berlin fielen bislang keine Urteile in der Kontroverse zum Contracting.

Die Versorgung von Immobilien durch einen privaten Anbieter rechnet sich in der Regel nur bei größeren Wohnanlagen oder in Gewerbeimmobilien. Der Vergleich der Angebote sollte durch einen Experten erfolgen. Bei der Stadtentwicklungsgesellschaft S.T.E.R.N. ist der Ansprechpartner für Energiekontracting-Beratung unter der Telefonnummer (030) 44363640 zu erreichen. Dieselbe Dienstleistung bietet die Energieberatung Prenzlauer Berg an, Infos bei Heiner Matthis, Telefon (030) 44042568.

Hintergründe zum Thema Contracting und Mietrecht liefern die Berliner Fachseminare im Rahmen einer Veranstaltung. Das Seminar findet am 18.Februar statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 290 Euro. Anmeldung und Informationen unter der Telefonnummer: (030) 4115747.ball

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