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Vier im Recht: Steter Tropfen

Ist es normal, dass sich zwischen den Scheiben von Flachdachfenstern Tau- oder Schwitzwasser bildet? Stephen-M. Dworok, Bausachverständiger, antwortet.

WAS STEHT INS HAUS?

Wir wohnen in einem Reihenhaus mit Flachdach. Zur Belichtung einzelner Räume sind Flachdachfenster, sogenannte Lichtkuppeln, in der Dachfläche eingebaut. Anfänglich hatten wir zeitweise im Winter Wassertropfen im Scheibenzwischenraum der zweischaligen Lichtkuppel. Dieser Effekt trat nun auch an weiteren Kuppeln auf. Die Firma meint, dies sei normal. Was ist die Ursache dieser Tauwasserbildung und handelt es sich dabei um einen Mangel? Wenn ja, wie lange können wir unsere Ansprüche geltend machen und wer ist in der Haftung, Dachdecker oder Lichtkuppelhersteller?

WAS STEHT IM GESETZ?

Sind, wie in Ihrem Fall, Lichtkuppeln in einem Flachdach eines Gebäudes eingebaut, die als oberer Abschluss von beheizten Räumen dienen, müssen diese Flachdachfenster neben dem Witterungsschutz auch einen funktionssicheren Wärmeschutz besitzen. Um den entsprechenden Wärmeschutz zu erreichen, bietet die Industrie Lichtkuppeln an, die zwei- bis vierschalig konstruiert sind. Einschalige Lichtkuppeln gibt es auch. Diese sollten jedoch vorwiegend in unbeheizten Gebäuden eingesetzt werden, um Tageslicht zu bekommen. Bildet sich nun während der kalten Jahreszeit zeitweilig Tauwasser zwischen den einzelnen Schalen der Lichtkuppel, dürfte es sich ausschließlich um eine bauphysikalische Ursache handeln. Der Schutz nach außen wird demnach funktionieren. Ähnlich wie bei Fensterverglasungen darf im Scheibenzwischenraum jedoch kein Tauwasser entstehen. Es handelt sich hierbei eindeutig um einen Mangel. Die Ursache besteht dann in der Regel darin, dass kein dampfdichter Anschluss auf der Innenseite der Schale besteht und somit warme Raumluft in den Zwischenraum der Kuppelschalen eindringen kann. Trifft die Raumluft auf die Innenoberfläche der äußeren Schale, die wesentlich kälter ist, fällt zeitweise als Folge Tauwasser aus. Insbesondere auch dieser Effekt soll ja durch die Anordnung mehrerer Lichtkuppelschalen vermieden werden. Es ist also in Ihrem Fall davon auszugehen, dass an den Lichtkuppelrändern keine ausreichende Dampfdichtigkeit besteht.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Lichtkuppeln oder Flachdachfenster haben als Bestandteil der wärmegedämmten Umfassungskonstruktion einen dampfdichten Anschluss der Kuppelschalen zum Lichtkuppelrand zu gewährleisten. Da handelsübliche Lichtkuppeln dauerhaft diese Eigenschaften besitzen, ist es möglich, dass im Zuge des Einbaus geringfügige Beschädigungen eingetreten sind. Sollten die Flachdachfenster nicht von Ihnen beschafft worden sein, sondern waren Leistungsumfang der Dachdeckerfirma, ist diese auch für Mängel haftend. Haben Sie mit der Firma einen VOB-Vertrag geschlossen, beträgt die Gewährleistung vier Jahre und nach einem Werkvertrag nach BGB fünf Jahre. Läge ein Fabrikationsfehler an der Lichtkuppel vor, wäre das für Ihr Vertragsverhältnis unbedeutend, weil die ausführende Firma auch für von ihr angelieferte Materialien geradestehen muss.

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