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VIER IM RECHT: Contenance – wenn es um die Courtage geht

Wenn ein Objekt über mehrere Vermittler angeboten wird, welcher Makler wird dann am Ende bezahlt?

WAS STEHT INS HAUS?

Wir haben in den vergangenen Monaten sehr intensiv nach einem Einfamilienhaus gesucht und dazu mehrere Makler befragt. Wir dachten, dann finden wir vielleicht schneller unser Traumhaus. Nun wurden uns für ein wirklich interessantes Haus gleich von mehreren Maklern Exposés übersandt. Den Makler, der uns das Exposé als Erster anbot, haben wir kontaktiert und mit ihm besichtigt. Den anderen Maklern haben wir das mitgeteilt. Nun möchten aufgrund unseres Suchauftrages die anderen Makler von uns ebenfalls Provision erhalten, wenn wir das Haus kaufen. Zu Recht?

WAS STEHT IM GESETZ?

Nach § 652 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erhält ein Makler eine Provision, wenn infolge seiner Tätigkeit ein Hauptvertrag abgeschlossen wird, in Ihrem Falle wenn Sie das Haus kaufen. Ein Makler muss Ihnen auf Ihren Suchauftrag hin eine Immobilie angeboten haben. Von der Möglichkeit, dieses Haus zu kaufen, durften Sie vorher keine Kenntnis haben, so dass die Leistung des Maklers ursächlich dafür ist, dass Sie das Haus auch tatsächlich kaufen. Ein Problem tritt immer dann auf, wenn Ihnen mehrere Makler das gleiche Haus anbieten. In diesem Falle gilt: Wenn Sie mehrere Makler angeschrieben haben, wird wohl das erste Angebot, das Ihnen ins Haus flattert und worauf Sie reagieren, ursächlich für den Ankauf gewesen sein. Sie sollten nur diesen erstanbietenden Makler kontaktieren und mit ihm das Haus besichtigen, dieser Makler hat seine Provision verdient. Gegenüber den anderen Maklern können Sie dann eine sogenannte Vorkenntnis einwenden. Diesen Maklern sollten Sie also mitteilen, dass Sie bereits Kenntnis über die Tatsache haben, dass das betreffende Haus zum Verkauf freisteht. Die Ursache dafür, dass das Haus von Ihnen gekauft wurde, hat also nur der erste Makler und nicht die weiteren Makler gesetzt. Insofern hat auch nur der erste Makler einen Anspruch auf Maklercourtage. Problematisch ist die Sachlage aber dann, wenn Sie mehreren Maklern einen expliziten Suchauftrag erteilt haben und die Exposés zeitgleich eingingen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Wenn Sie mehreren Maklern einen Suchauftrag erteilen, kann es zu ärgerlichen Auseinandersetzungen kommen. Makler entfalten umfangreiche Tätigkeiten, bezahlen immer wieder neue Annoncen und nehmen oft viele Besichtigungen vor, bevor sie ihre Provision verdienen. Deshalb sollten Sie dem Makler, der Ihnen eine Immobilie nachweist, für die Sie schon ein Angebot haben, dies auch zeitnah mitteilen. Dies gebietet nicht nur die Fairness, schlimmstenfalls schulden Sie dem Makler sogar eine zweite Provision oder Schadensersatz, wenn Sie ihm die Vorkenntnis verschweigen und weitere Maklerleistungen wie Besichtigungen oder Vertragsverhandlungen in Anspruch nehmen. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, könnten Sie dem weiteren Makler das vom ersten Makler übersandte Exposé überreichen, das Ihre Vorkenntnis beweist.

Über Haus und Wohnung wird oft gestritten. Unsere Experten klären jede Woche eine Frage.



Im Wechsel antworten

Katrin Dittert,

Fachanwältin

Stephen-M. Dworok,

Bausachverständiger

Oliver Elzer, Richter

am Kammergericht

Norbert Eisenschmid, Dt. Mieterbund e. V.

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