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Immobilien: Was der Auftraggeber beachten sollte

Wer Aufträge über Internetportale vergibt, sollte die zu erledigende Aufgabe für die Auktion möglichst detailliert und konkret beschreiben, rät die Verbraucherzentrale. Am besten aber zeigt man den in Frage kommenden Firmen am Ort, was getan werden soll.

Wer Aufträge über Internetportale vergibt, sollte die zu erledigende Aufgabe für die Auktion möglichst detailliert und konkret beschreiben, rät die Verbraucherzentrale.

Am besten aber zeigt man den in Frage kommenden Firmen am Ort, was getan werden soll. Dann können die Handwerker genau einschätzen, welcher Arbeitsaufwand nötig ist und wie viel etwas kostet. Schon bevor die Auktion startet, bietet es sich an, sich von den Handwerkskammern oder Innungen beraten zu lassen. Sie geben kostenlos oder gegen geringe Gebühr Auskünfte über Betriebe.

Wählt man aus den Geboten einen Meisterbetrieb und keinen Allroundhandwerker, kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass die nötigen Fachkenntnisse vorhanden sind und die Arbeiten zur Zufriedenheit erledigt werden.

Ein schriftlicher Vertrag über die Abmachung im Internet hinaus sichert zusätzlich ab. Wenn der Handwerker das Material stellt, sollte man sich die Qualität der Baustoffe zertifizieren lassen. Die Rechnung wird erst bezahlt, wenn die Leistung erbracht ist. In einigen Fällen bieten sich auch Abschlagszahlungen an. Bei Fragen zum Gewährleistungsrecht und Sonderregelungen bei Werksverträgen informieren die Verbraucherzentralen und die Handwerkskammern.maha

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