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Immobilien: Wer verursacht, muß zahlen

Fensterscheibe zerdeppert? Küche abgebrannt?

Fensterscheibe zerdeppert? Küche abgebrannt? Wohnung von Einbrechern verwüstet? Während ein Auto ohne Versicherung gar nicht auf die Straße darf, macht sich mancher Mieter in Sachen Wohnung erst dann Gedanken, wenn er einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen muß. Doch wer einen Schaden verursacht, muß auch die finanziellen Folgen tragen. Eine Privathaftpflicht braucht deshalb wirklich jeder - zu groß ist das Risiko, versehentlich eine kleine oder große Katastrophe auszulösen, zumal bei Familien mit Kindern.

"Die derzeit in Deutschland angebotenen Policen privater Haftpflichtversicherer sind in ihren Hauptleistungen weitgehend identisch." Zu diesem Schluß kommt die Stiftung Warentest. Ansprüche aus Schäden an einer Mietwohnung sind dabei standardmäßig mitversichert. Das Limit für die Ersatzleistungen variiere allerdings stark je nach Versicherer. "Mieter teurer Wohnungen oder Häuser sollten darauf achten, daß die Deckungssumme für einen Totalschaden ausreicht". Versichern lassen sich alle Ansprüche aus Schäden, die der Mieter einer oder mehrerer Wohnungen, eines Einfamilien-, Wochenend oder Ferienhauses verschuldet. Nicht gedeckt sind Schäden, soweit sie über die Deckungssumme hinausgehen, Ansprüche aus Schäden am gemieteten Objekt, sofern es sich um Glasschäden, Schäden an Heizungsanlagen, Warmwasserbereitern, an Elektro- oder Gasgeräten handelt sowie Schäden durch Abnutzung und Verschleiß. Ausgeschlossen ist auch die Deckung von Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen, beispielsweise am Fernseher, der zwar in der eigenen Wohnung steht, aber dem Nachbarn gehört.

Entgegen landläufiger Meinung haftet mancher Schädiger im Einzelfall mitunter jedoch von vorneherein nicht für seinen Schaden. So zahlt der Haftpflichtversicherer beispielsweise dann nicht, wenn "ein Schaden leicht fahrlässig im Rahmen einer reinen Gefälligkeit entsteht, die der Schädiger für den Geschädigten erbracht hat", sofern "das Risiko für den Gefälligen gering ist und der Vorteil für den Begünstigten so groß, daß ein stillschweigender Haftungsausschluß unterstellt werden kann" - beispielsweise bei einem Umzug. Vorsicht auch bei Räum- und Streupflicht: Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist zwar mitversichert, wenn daraus Schäden erwachsen, doch sollte man dies bei älteren Policen vorsorglich hinterfragen und schriftlich fixieren, um keine böse Überraschung zu erleben.

Ein aufmerksamer Blick durch die Wohnung genügt, um zu ermessen, welche Werte sich da im Lauf der Zeit angesammelt haben. Aber: Nur ein Viertel aller Haushalte in der Bundesrepublik schützen ihr Hab und Gut gegen Verlust und Zerstörung, beispielsweise durch Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden sowie gegen Einbruchdiebstahl. Doch gehört auch eine Hausratversicherung zum wichtigen Schutz und ist zudem bezahlbar. Vor dem Abschluß einer Police lohnt der Vergleich: Die Stiftung Warentest ermittelte erhebliche Preisunterschiede bei rund 100 Anbietern. Beinahe alle Unternehmen bieten ihre Policen mit nur minimalen Abweichungen an. Deshalb sei die Prämienhöhe derzeit das wichtigste Auswahlkriterium, heißt es. Durch die Wahl eines günstigen Versicherers lassen sich bis zu 40 Prozent sparen - immerhin 178 Mark pro Jahr. Günstige Prämien berechnen einige Regionalanbieter oder Anbieter für bestimmte Personengruppen, die allerdings nicht jedem zugänglich sind. Dem Vergleich liegt ein Mustervertrag mit einer Versicherungssumme von 100 000 Mark zugrunde, einschließlich Fahrraddiebstahl bis ein Prozent sowie Überspannungsschäden bis fünf Prozent der Versicherungssumme.

Erstattet wird im Schadensfall von der Assekuranz immer der Neuwert aller zerstörten oder entwendeten Gegenstände bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Außerdem: für beschädigte Gegenstände die notwendigen Reparaturkosten, Kosten für das Aufräumen des Schadensortes und den Abtransport von Resten, Reparaturkosten bei Gebäudeschäden durch Einbrüche und manches mehr. Voraussetzung ist unter anderem, daß sich der Hausrat in der auf dem Versicherungsschein angegebenen Wohnung und Räumen in Nebengebäuden auf demselben Grundstück befindet. Während eines Umzugs sind die Sachen sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert.

Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise eine unverschlossene Wohnungstür oder eine unbeaufsichtigte Kerze, verursacht werden. Nicht versichert sind unter anderem Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, private Antennen und Markisen, Einbauten von Mietern (zum Beispiel sanitäre Anlagen) sowie Hausrat von Untermietern.

In der Aufregung nach einem Diebstahl denkt man nicht immer daran, sofort eine Liste mit dem Diebesgut für seine Hausratversicherung zu erstellen. "Doch Gerichte stellen immer wieder fest, daß dies unbedingt erforderlich ist, wenn man den Versicherungsschutz nicht verlieren will", heißt es in einer Mitteilung der Landesbausparkasse. Das Oberlandesgericht Hamburg beispielsweise habe in einem konkreten Fall entschieden, daß Fotos - zumal wenn sie wie hier Schmuckstücke nur unscharf zeigten - als Ersatz für eine Liste nicht ausreichend seien (Az. 5 U 69 / 96).

Haftpflicht: Finanztest 12 / 98. Hausrat: Finanztest Versicherungen, je 6,80 DM. Sonderheft Versicherungen, 14,80 DM. Bezug über Stiftung Warentest, Vertrieb, Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart, t 0180 - 232 13 13.

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