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Immobilien: "Wettbewerb ist gewährleistet"

Am 21.Juni übte der Rechtsanwalt Hans-Peter Vierhaus an dieser Stelle heftige Kritik an der Anordnung des Landes Berlin zur Verwertung von gemischten Bauabfällen.

Am 21.Juni übte der Rechtsanwalt Hans-Peter Vierhaus an dieser Stelle heftige Kritik an der Anordnung des Landes Berlin zur Verwertung von gemischten Bauabfällen.Volkmar Strauch von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin hält die Vorwürfe für unzutreffend.Wer gegen die Anordnung mit Rechtsmitteln vorgehe, bereite sich selbst einen Bärendienst.Warum die Anordnung aus Sicht der Handelskammer den betroffenen Unternehmen finanzielle und im Gegensatz zur vorgebrachten Kritik sogar rechtliche Vorteile beschert, das erfuhr Ralf Schönball von Volkmar Strauch.

TAGESSPIEGEL: Die Industrie- und Handelskammer hat die neue Regelung zur Verwertung und Dokumentierung von Bauabfällen mit initiiert.Warum halten Sie die Kritik für nicht berechtigt?

STRAUCH: Die vorgebrachten Argumente sind nicht gerechtfertigt und zum Teil einfach sachlich falsch.Die Anordnung ist das Ergebnis einer freiwilligen Umweltvereinbarung zwischen Politik und Wirtschaft.Mit ihrer Hilfe wurde eine gravierende Rechtsunsicherheit beim Umgang mit gemischten Bauabfällen beendet.Auch die breite Beteiligung bei der Erarbeitung der Vereinbarung und deren Verabschiedung schließlich zeigt, daß hier nicht leichtfertig über Interessen von Betroffenen hinweggegangen wurde.Beteiligt an der Vereinbarung sind unter anderem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, das Umweltministerium Brandenburg, die Industrie- und Handelskammern von Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus.Außerdem sind die zuständigen Unternehmensverbände von Berlin und Brandenburg beteiligt, unter anderem stehen der Bauindustrieverband, die Entsorgergemeinschaft Bau, die Fachgemeinschaft Bau und die Überwachungsgemeinschaft Baureststofftransport hinter dem Beschluß.Der Grund für diese Zustimmung ist, daß die Vereinbarung mehr Rechtssicherheit schafft, gleiche Standards beim Umgang mit Abfall einführt und die Stoffströme transparent macht.Das stärkt die wirtschaftlichen Potentiale in der Region.

TAGESSPIEGEL: Im Gegensatz zu Ihrem Kritiker sehen Sie keine Zusatzkosten auf die Betriebe zukommen, sondern im Gegenteil sogar wirtschaftliche Vorteile...

STRAUCH: Ja, denn es ist nun möglich, gemischte Bauabfälle in größerem Umfang als zuvor den Bauabfallrecyclingunternehmen zu überlassen und damit die wirtschaftliche Dynamik zur Ausschöpfung von Verwertungspotentialen zu nutzen.Weil durch die Regelung Bauabfälle zu einem frei handelbaren Wirtschaftsgut werden, entsteht ein Markt für deren Verwertung.In Berlin und Brandenburg gibt es 33 immissionschutzrechtlich genehmigte Sortieranlagen, die nur darauf warten, diese Stoffströme zu verwerten.Die Anordnung schafft für Erzeugerunternehmen und für Verwerterbetriebe Planungssicherheit, weil die gemischten Bauabfälle rechtlich sauber an die zugelassenen Anlagen geliefert werden können.

TAGESSPIEGEL: Und die Kosten - ist die Vereinbarung nicht kompliziert und teuer?

STRAUCH: Die Betriebe sagen uns, daß mit dieser Anordnung praktisch keine zusätzlichen Belastungen verbunden sind.Gleichwohl wünschen wir uns natürlich möglichst einfache Verfahren.In diesem Fall hat die Berliner Umweltverwaltung ein Verfahren vorweggenommen, das ab dem 1.Januar 1999 ohnehin bundesweit eingeführt wird.Darüberhinaus müssen wir respektieren, daß die Stoffströme, auch im Interesse der Allgemeinheit, transparent sein müssen.Wenn dies vom Zeitpunkt des Entstehens von Bauabfall bis zur tatsächlichen Verwertung gilt, dann erfolgt auch weniger Mißbrauch.Bevor die Regelung eingeführt wurde, lagerten einzelne schwarze Schafe ihren Bauabfall auf nicht dafür vorgesehene, weil nicht zugelassene Plätze.Weil nun der Weg des Bauabfalls verfolgt werden kann, sind die für einen solchen Mißbrauch verantwortlichen dann zu Rechenschaft zu ziehen.Das dürfte den Mißbrauch wirksam einschränken.

TAGESSPIEGEL: Also teilen Sie auch die Bedenken nicht, die aus rechtlicher Sicht gegen die Anordnung geäußert wurden...

STRAUCH: Nein.Im Gegenteil werden bestehende Rechtsunsicherheiten durch verbindliche Regelungen gerade beseitigt.Deshalb ärgert es mich auch besonders, wenn dies mit keiner Silbe gewürdigt wird.

TAGESSPIEGEL: Und wie stehen Sie zu dem Vorwurf, das Land Berlin wolle mit dieser Anordnung Stoffströme in eigene Anlagen lenken?

STRAUCH: Dies ist grob falsch und verkehrt den Inhalt der Umweltvereinbarung und der Anordnung genau ins Gegenteil.Wenn der Abfallerzeuger seine gemischten Bauabfälle als Abfall zur Verwertung einstufen kann, dann unterliegen sie ja gerade nicht mehr der Überlassungspflicht, sondern sind als Wirtschaftsgut zwischen den verschiedenen zugelassenen Verwertungsanlagen frei handelbar.Ein Marktvorteil der Behörden durch einen hoheitlichen Informationspool existiert nicht.Im Gegenteil, der Erzeuger hat zukünftig die Möglichkeit die kostengünstigste zugelassene Anlage mit der Verwertung seiner Baumischabfälle zu beauftragen.

TAGESSPIEGEL: Was empfehlen Sie nun den Betroffenen?

STRAUCH: Zunächst einmal nicht auf Panikmache hereinzufallen, sondern lieber die wirtschaftlichen Vorteile der Anordnung zu erkennen und zu nutzen.Das Geld für Widersprüche und Klagen ist schlecht angelegt.Im übrigen: Die Kammern bieten für die Erzeugerbetriebe Listen mit den aktuell zugelassenen Verwertungsanlagen für Baumischabfälle an.Dadurch hat jeder Betrieb die Möglichkeit, sich einen Überblick der in seinem Gebiet verfügbaren Anlagen zu verschaffen und entsprechende, konkurrierende Angebote einzuholen.Schließlich noch ein Hinweis.Die Verwerterbetriebe können die freiwillige Vereinbarung sowie Informationen zum Nachweisverfahren über die Kammern oder ihre jeweiligen Fachverbände erhalten.

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