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Immobilien: Wildwuchs nicht erlaubt

Nachbar klagt wegen Balkonpflanze

Begrünte Balkons sind weit verbreitet. Dagegen gibt es nichts einzuwenden, so lange der Wildwuchs nicht die Nachbarn stört. Ein Berliner trieb es aber allzu grün. Er hatte die Blumenkästen mit Knöterich bepflanzt. Bald wucherte die Pracht weit über die Brüstung hinaus. Ständig fielen Blüten, Blätter und Vogelkot auf die Terrasse des Bewohners darunter. Der wollte, dass der Knöterich gehörig zurecht gestutzt werde. Weil auf friedlichem Wege nichts zu erreichen war, ging er schließlich vor Gericht. Das Landgericht Berlin gab ihm Recht. Der Gebrauch der Terrasse sei durch das stete Herabregnen von Pflanzenteilen übermäßig beeinträchtigt. Deswegen müsse der Knöterich beschnitten werden. Das gebiete die gegenseitige Rücksichtnahme unter den Nachbarn einer Wohnanlage (Az: 67S127/02). dp

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