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Wohnrecht: Besitzer kommt für Haustierschäden auf

Wer sein Leben mit Haustieren teilt, muss für Schäden an der Wohnung meist selbst aufkommen.

Menschen mit Tieren haben es nicht leicht, eine Wohnung zu finden. Vermieter und Nachbarn fürchten oft, dass Lärm oder Geruch entstehen, oder andere Belästigungen, oder Verunreinigungen in Wohnung, Treppenhaus oder Garten. Und sollte wirklich einmal jemand durch das Tier zu Schaden kommen, dann zahlt zwar die Haftpflichtversicherung. Viele Fälle deckt sie aber nicht ab.

„Hunde- und Katzenhalter haben es schwerer, eine Wohnung zu finden. Das kann man schon sagen“, beklagt Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund in Bonn. „Die Vermieter haben Angst vor möglichen Beschädigungen und davor, dass sich andere Mieter gestört fühlen.“ Aus Furcht vor Kündigungen und Mietminderungen gäben viele Hauseigentümer Tierhaltern daher vorsorglich einen Korb, so die Tierschützerin. Dabei seien Schäden im Zusammenhang mit dem Wohnen gar nicht so häufig. Die verbreitetsten Schadensfälle für Tierhalter seien Haftpflichtschäden, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei geht es um Fälle wie „Der Hund fällt beim Gassigehen einen anderen Hund oder einen Menschen an“, erläutert Ofensberger.

Allerdings rührt diese Statistik auch daher, dass sich Tierhalter gegen vieles gar nicht versichern können, was das Tier auslösen könnte. Schäden am eigenen Hausrat liegen in der Verantwortung des Halters. Und Schäden an der Mietwohnung werden nur dann von der Versicherung übernommen, wenn sie einem plötzlichen Ereignis zuzuordnen sind: „Es geht dabei um die sogenannte spezifische Tiergefahr. Gegen sie können sich Tierhalter haftpflichtversichern“, erklärt Evelyn Ofensberger. Wenn der Tierhalter die Gefahr aber hätte verhindern können, muss er es auch tun – sonst zahlt er selbst. Gegen Kratzspuren durch wiederholte Einwirkung des Tieres zum Beispiel hilft also keine Versicherung, sondern nur Erziehung des Delinquenten. „Die Abnutzung einer Mietwohnung ist normal. Für Schäden, die durch häufiges Scharren oder Urinieren entstehen, ist aber der Halter verantwortlich“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom GDV. Denn dass ein Schaden eine Folge von wiederholter und langwieriger Einwirkung ist, stehe wiederum dem üblichen Leistungskatalog von Haftpflichtversicherungen entgegen: „Ein Haftpflichtschaden entsteht plötzlich, unvermittelt, spontan.“ Rennt also die Katze zum Beispiel bei Fremden eine teure Vase um, dann ist das ein Fall für die Versicherung. Abnutzungsschäden durch Tiere, etwa die erwähnten Kratzspuren, kommen über einen längeren Zeitraum zustande – und dann zahlt keine Versicherung.

Das bestätigte jetzt wieder das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Fall: Der Hund der Klägerin hatte in der Mietwohnung Schäden an Tapeten und Türzargen verursacht (AZ: 139 C 580/07). Die Frau wollte deshalb rund 600 Euro von ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. In dem Vertrag waren – wie üblich – Ansprüche wegen „Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung“ aber ausgeschlossen. Und so entschieden die Richter: Die Fotos von den Kratzschäden würden darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen einzelnen Unglücksfall handle, sondern um ein intensives, wiederholtes Schadensverhalten des Hundes. Und das hätte die Halterin unterbinden müssen.

Sogenannte Langwierigkeitsschäden seien nicht versichert, sagt auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten: „Sonst könnte der Mieter ja auf Kosten der Versicherung die ganze Wohnung renovieren.“ Tierhalter könnten sich nicht gegen alles absichern – ebenso wenig wie andere Menschen. Bei der Hausratversicherung sei das ähnlich gelagert wie bei der Haftpflicht: „Wenn der Hund ins Sofa beißt, muss ich das selbst bezahlen. Es ist ja mein Hund, der mich schädigt.“ dpa

Thorsten Wiese

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