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Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen - wie hier in BerlinWilmersdorf - ist ein gutes Geschäft. Aus Mietern werden Eigentümer, die sich beizeiten mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes beschäftigen sollten.

© imago/epd/Jürgen Blume

Wohnungseigentum: SPD-Bundestagsfraktion will WEG-Gesetz neu verhandeln

Die gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentümer wird stark verändert. In Zukunft haben vor allem die Verwalter das Sagen. Daran gibt es viel Kritik.

Die Bundestagsfraktion der SPD hat mit Blick auf das zu verabschiedende „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“ (WEMoG) den Rückwärtsgang eingelegt. „Im Auftrag von Johannes Fechner und Michael Groß“ legte eine Referentin aus der SPD-Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz nach Tagesspiegel-Informationen am 22. Juni 2020 eine neue Musterantwort für Kritiker der geplanten WEG-Reform vor. Sie ersetzt die erste Fassung vom 18. Mai. Nunmehr distanziert sich die Regierungspartei von der Novelle, die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte. „So sind wir u.a. der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung eine zu starke Stellung des Verwalters beinhaltet“, heißt es nun aus der SPD. Zum Verteiler gehören neben den Büros der SPD-Bundestagsabgeordneten deren Wahlkreisbüros, die Fraktion und das Web-Team.

Am Entwurf hatten vor allem Eigentümerverbände in einer Sachverständigenanhörung deutliche Kritik geübt. Doch nicht nur sie. Der Vorsitzende des Ausschusses Miet- und Wohnrecht im Deutschen Anwaltsverein, Michael Drasdo, hatte am 27. Mai 2020 in der Anhörung im Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben, dass es „zum Verlust der Verwaltungskompetenzen bei den Eigentümern“ komme, sollte die Vorlage Gesetzeskraft erlangen: „Es ist so, dass die Wohnungseigentümer nicht mehr so richtig mitspielen können.“ Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum, hatte zudem „bezweifelt, dass der Gesetzentwurf vorhandene Probleme löst. Das Problem: dass in diesem neuen rechtsfähigen Konstrukt (aus Verwalter und Eigentümern, die Red.) keine demokratische legitimierte Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegeben ist.“

Hier will die SPD nachbessern. „Ohne Beschluss der Eigentümer soll der Verwalter grundsätzlich nur Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und ohne erhebliche Verpflichtungen für die Wohnungseigentümergemeinschaften vornehmen dürfen. Vor wichtigen Vertragsabschlüssen soll der Verwalter den Beirat informieren.“ Dieser soll gestärkt werden und gegen den Verwalter Rechte der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) durchsetzen können. „Anders als die Union“ will die SPD nachverhandeln, dass Eigentümer Ansprüche gegen den Verwalter geltend machen können, wenn der Verwalter der WEG einen Schaden zufügt. „Für sinnvoll erachten wir auch die Erhöhung der Pflichtversicherungssumme für Verwalter, die wir von 500000 Euro pro Schadensfall und einer Million im Jahr auf eine Million pro Schadensfall und zwei Millionen im Jahr verdoppeln wollen.“ Dies werde jedoch von CDU/CSU abgelehnt, „wie die Einführung eines Sachkundenachweises für gewerbliche Verwalter“. Nach Auffassung der Christdemokraten sollen Verwalter ihren Aufgaben weiterhin ohne Ausbildung nachgehen können.

Die SPD nimmt das Tempo aus dem Eilverfahren

Auch in einem weiteren Punkt geht die SPD auf die Kritiker der Vorlage zu. Zwar halten es die Sozialdemokraten für richtig, dass „nur derjenige die Modernisierungsmaßnahme bezahlen muss, der sie auch fordert“, doch halten sie höhere Zustimmungsquoren als bisher vorgesehen für erforderlich. Sie sollten in der vorliegenden Gesetzesfassung auf einfache Mehrheiten abgesenkt werden, die – nach dem Willen der CDU/CSU – auch bei Umlaufbeschlüssen und Online-Abstimmungen gelten sollten.

Ursprünglich solle das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause in letzter Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Nun will aber die SPD den Druck aus dem Verfahren nehmen: "Einvernehmlich haben wir uns zusammen mit dem Justizministerium und der Union vorgenommen, die WEG-Reform sorgfältig zu beraten", heißt es in der Musterantwort. "Einen zeitlichen Druck gibt es entgegen der öffentlichen Berichterstattung nicht." Der Satz zielt auf einen Bericht im Tagesspiegel. Am 14. Mai hatte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem Tagesspiegel gesagt: "Die besondere Eilbedürftigkeit für die Behandlung des Gesetzentwurfs zu dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG-E) ergibt sich aus dem Anliegen, das neue rechtliche Instrumentarium den Rechtsanwendern, insbesondere den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern, rasch zur Verfügung zu stellen."

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