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Zählung: Der Fahrplan bis zum Stichtag im Mai steht

Immobilieneigentümer müssen bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 Farbe bekennen.

Der Tag der Wahrheit naht. Am 9. Mai 2011 gilt’s, dann ist Stichtag für den Zensus 2011. An diesem Tag wird Deutschland durchnummeriert – für jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung und jede Person wird von den Statistikämtern eine Ordnungsnummer vergeben. Volkszählungen sind in Deutschland immer ein Jahrhundertereignis. Mindestens. Beim Bundesverfassungsgericht liegt noch die eine oder andere Beschwerde – mit ungewissem Ausgang. Doch der Fahrplan steht. Für manchen der 17,5 Millionen Eigentümer kann das Datum im Wonnemonat Mai ein Tag der Wahrheit werden. Der wunde Unterpunkt zum Zensus 2011 heißt GWZ – Gebäude- und Wohnungszählung.

Vielleicht hatte der eine oder andere in der Vergangenheit seine Angaben gegenüber den Finanzbehörden doch etwas sehr kreativ gestaltet. Vielleicht war bei Fördermittelanträgen schon mal eine Zahl „verrutscht“. Oder man hatte eine Gefälligkeit bescheinigt, zur Vorlage bei den Unterhaltsicherungsbehörden. Vielleicht bei den Bedarfsgemeinschaften im Haus mal ein Auge zugedrückt. Oder bei aufenthaltsrechtlichen Fragen viel Großmut walten lassen: Jeder Ausländer über sechs Jahre, der zuziehen wollte, musste zwölf Quadratmeter Wohnraum nachweisen. Wäre alles immer mit rechten Dingen zugegangen, müsste Berlin an manchen Stellen aus den Nähten platzen.

Anders als bei den jüngsten Volkszählungen – 1981 in der DDR und 1987 in der alten Bundesrepublik – wird es dieses Mal keine komplette Erhebung der Personendaten von Angesicht zu Angesicht der Volkszähler geben. Nur jeder dritte Bundesbürger wird direkt befragt. Den Rest werden die Statistiker aus Melderegistern, den Daten der Bundesanstalt für Arbeit und den Unterlagen für den Öffentlichen Dienst rekonstruieren.

Für den Haus- und Wohnungsbestand gibt es bisher kein bundeseinheitliches Register, deswegen müssen jetzt auch alle ran. In den kommenden Wochen bekommen Haus- und Wohnungseigentümer erst einmal Post, wie die Leiterin des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, Ulrike Rockmann, jüngst vor Journalisten erklärte. Schritt eins: Mit 250 000 Berlinern und 620 000 Brandenburgern klärt die Statistik-Behörde, wer für die Auskünfte zuständig ist.

Bis Mai 2011 werden dann die eigentlichen Fragebögen verschickt. Für das Wohnhaus wird die Art des Gebäudes abgefragt, die Zahl der Wohnungen, Gebäudetyp und Eigentumsverhältnisse, Baujahr und die Art der Beheizung. Dann geht die Statistik-Behörde ins Detail: Für jede einzelne Wohnung wird Auskunft über die Art der Nutzung verlangt, den Wohnungstyp, die Wohnungsfläche und die Zahl der Räume und Bewohner. Intimer sind schon die Fragen nach den sanitären Einrichtungen – WC, Bad oder Dusche? – oder nach den Eigentumsverhältnissen. Außerdem müssen bis zu zwei Bewohner einer Wohnung namentlich benannt werden. Zehn bis fünfzehn Minuten Aufwand je Wohneinheit setzen die Statistiker an. Für die großen Wohnungsgesellschaften in Berlin, die gut und gerne auch 50 000 Wohnungen verwalten, heißt das Sonderschichten fahren.

Wer nicht antworten will, lernt seinen Erhebungsbeauftragten persönlich kennen. Wer nicht die Tür aufmacht, bekommt Ärger vom Amt. Das Bundesstatistikgesetz regelt die Auskunftspflicht, und der Paragraph 23 das mögliche Bußgeld für Totalverweigerer: bis zu 5000 Euro. Andererseits dürfen Befragte darauf vertrauen, dass die Daten allein für die statistische Auswertung genutzt werden. Auch darf es keinen Querverkehr der Angaben zu anderen Behörden geben, mögen Finanz- oder Sozialämter noch so spitz auf die Zahlen sein.

Geregelt ist übrigens auch, wer die Kosten trägt. Der Auskunftspflichtige hat keinen Anspruch darauf, dass seine Bemühungen honoriert werden. Und weil Vater Staat ein wirklich großer Knauser sein kann: Das Rückporto hat der Befragte selbst zu tragen.

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