zum Hauptinhalt

Immobilien: Zuviel des Guten

Welche Rechte Mieter haben, sich gegen überhöhte Mieten zu wehren

Für Mieter ist es schwer, juristisch gegen eine überhöhte Miete vorzugehen. Aussichtslos ist die Sache aber nicht in jedem Falle, sagt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Das Wirtschaftsstrafgesetz sieht vor, Forderungen nach unangemessen hohen Mieten mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro zu ahnden. Außerdem muss der Vermieter die überhöhten Mieten zurückzahlen. Voraussetzung ist, so der DMB, dass die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter sich diese Miete unter Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnungen hat versprechen lassen.

Allerdings, so der Mieterbund, habe der Bundesgerichtshof in den vergangenen zwei Jahren die Kriterien für eine Mietpreisüberhöhung mehrfach aufgeweicht. So haben die Leipziger Richter entschieden, dass bei der Beurteilung, ob der Vermieter mit seiner Mietforderung „ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzt“, die Marktlage im gesamten Stadtgebiet berücksichtigt werden muss (Aktenzeichen: VIII ZR 44/04).

Außerdem könne von einem „Ausnutzen“ keine Rede sein, wenn ein Mieter freiwillig den Mietvertrag mit einer überteuerten Miete unterschrieben hat, obwohl er eine andere Wohnung für weniger Geld hätte anmieten könnnen. Vielmehr müsse der Mieter immer konkret darlegen, dass er sich beim Abschluss des Mietvertrages in einer Zwangslage befunden habe. Zudem müsse er beweisen, dass er nicht ohne weiteres auf eine andere Wohnung hätte ausweichen können und dass er alles versucht und unternommen hat, um eine günstigere Wohnung anzumieten (Aktenzeichen: VIII ZR 190/03). Der Mieterbund rät deshalb, Unterlagen zur Wohnungssuche zu sammeln. So könne man später dokumentieren, wo gesucht wurde und weshalb die Suche erfolglos geblieben ist. dpa/gms

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false