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Die Ferienwohnung „Schmiede Harley“ in Moabit ist gut gebucht.

© Britta Pedersen/dpa

Zweckentfremdungsverbot: Eingriff ins Grundgesetz

Ferienhaus- und -wohnungsvermieter wollen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Brüssel klagen.

Bernd Muckenschnabel ist ehrlich empört. „Ich bin ja ein alter Berliner“, sagt der Vizepräsident des Europäischen Verbandes EHHA (European Holiday Home Association), „aber wir werden auf jeden Fall Klage in Brüssel erheben, wenn Berlin nicht auf einen zivilen Weg zurückfindet.“ Der EHHA ist der Dachverband der europäischen Ferienhaus- und -wohnungsvermieter. Dreh- und Angelpunkt der Verärgerung: das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in der Hauptstadt.

Seit Mai 2014 ist die Nutzung von Wohnraum in Berlin für andere Zwecke als Wohnzwecke genehmigungspflichtig. Der genehmigungsfreie Übergangszeitraum von zwei Jahren ist seit Ende April zu Ende. Die Nutzung von Wohnraum zur wiederholten, entgeltlichen, nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung, zur Fremdenbeherbergung oder im Rahmen einer gewerblichen Zimmervermietung muss nun von den Bezirksämtern genehmigt werden.

Einzelne Zimmer dürfen weiterhin vermietet werden

Wenn das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige private Interesse an der Zweckentfremdung überwiegt, kann zwar eine Genehmigung erteilt werden, heißt es im Gesetz. Da es sich jedoch gegen die Nutzung von Wohnraum als gewerbliche Ferienwohnung richtet, dürften derartige Genehmigungen die Ausnahme sein.

Einzelne Zimmer in der eigenen Wohnung dürfen dagegen auch weiterhin vermietet werden. Mit dem Gesetz will die Stadt Berlin, der die zahlreichen privaten Ferienwohnungen ein Dorn im Auge sind, etwas gegen steigende Mieten und knappen Wohnraum unternehmen. Vermittlungsportale wie Wimdu oder Airbnb werden durch das Gesetz verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Vermieter zu geben.

Die Betreiber von Ferienwohnungen wollen nun gegen das Gesetz vor das europäische Gericht ziehen. Die EHHA will die Stadt Berlin bei der EU-Kommission wegen des Ferienwohnungsgesetzes anzeigen. „Das ist ein Eingriff in das Grundgesetz, weil es gegen das Eigentumsrecht der Bürger verstößt“, sagt Muckenschnabel auf Anfrage. Es könne nicht angehen, dass ein ganzer Wirtschaftszweig massiv behindert werde. Der Verband werde dagegen etwas unternehmen; in der kommenden Woche werde er sich mit EHHA-Generalsekretär Carlos Villaro Lassen treffen und das weitere Vorgehen besprechen.

"Wollen wir zurück in die DDR-Zeit?"

„Da ist viel Verständnis für uns in Europa und auch in Brüssel“, sagt Muckenschnabel, im Hauptberuf Aufsichtsratsvorsitzender von Novasol, einem großen europäischen Anbieter von Ferienhäusern. „Shared economy – das ist doch ein Megatrend“, sagt Muckenschnabel, „da muss man sich anpassen und darf nicht in die Vergangenheit zurückfallen, wie Berlin das ganz extrem tut.“ Die vom Land befürwortete Denunziation vermeintlicher Gesetzesbrecher sei „geradezu empörend – oder wollen wir zurück in die DDR-Zeit?“. 

Berlin profitiert weiterhin in großem Maße von den Übernachtungen privater und ausländischer Gäste: Laut Statistischem Bundesamt erzielte Deutschland den fünften Übernachtungsrekord in Folge. Knapp jeder fünfte Gast kam aus dem Ausland. „Deutschland ist in die Top-Liga internationaler Ziele aufgestiegen“, sagte die Chefin der Deutschen Tourismuszentrale (DTZ), Petra Hedorfer.

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