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Wirtschaft: Immobilienkäufer hoffen auf letzte Rettung

Die Nervosität bei den Banken wächst. Besonders bei der Hypo-Vereinsbank warten die Bankmanager gespannt auf kommenden Dienstag.

Die Nervosität bei den Banken wächst. Besonders bei der Hypo-Vereinsbank warten die Bankmanager gespannt auf kommenden Dienstag. Genauso wie Hunderttausende von Kunden. Sie alle warten auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Doch während die Banker hoffen, dass die Richter alles beim alten lassen, könnte der Richterspruch für viele Immobilienkäufer die lang ersehnte Rettung aus ihrem finanziellen Desaster bedeuten. Entscheidet das höchste deutsche Zivilgericht im Sinne der Verbraucher, dürfte auf die Banken eine Flut von Rückabwicklungsansprüchen zurollen. Rund 300 000 Immobilienkäufer, schätzt die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, könnten dann versuchen, ihre Immobilienkäufe rückgängig zu machen und von den Banken rund 40 Milliarden Euro zurückfordern - vorausgesetzt, die Richter erlauben ihnen, sich im nachhinein von ihren überteuerten Eigentumswohnungen zu trennen.

Besonders betroffen: die Hypo-Vereinsbank, die aus dem Zusammenschluss von Hypobank und Vereinsbank hervorging. Die Hypobank hatte im großen Stil Ende der 80-iger, Anfang der 90-iger Jahre Kleinanlegern Kredite gegeben, um den Kauf von Eigentumswohnungen zu finanzieren. Das Problem: Wie sich später herausstellte, waren viele Wohnungen ihren Preis nicht wert. Besonders die Einschaltung von Vermittlern, die Provisionen von bis zu 20 Prozent kassierten, verteuerte den Kauf beträchtlich und trieb die Kreditsumme in die Höhe. Außerdem brachten viele Käufer kein Eigenkapital mit. Doch die Vermittler versprachen den meist unerfahrenen Erwerbern, dass sich die Darlehen dank der Steuerersparnisse und Mieteinnahmen nahezu von selber tilgen würden. Nicht selten bekamen die Kunden Mietgarantien.

Die Blase zerplatzte schnell. Die Mietgarantien waren oft nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt waren, weil die Bauträger in Konkurs gingen. Und die Anleger begannen zu ahnen, dass sie ein schlechtes Geschäft gemacht hatten. Die Mieteinnahmen, die man ihnen beim Kauf versprochen hatten, konnten sie bei weitem nicht erzielen, die teuren Kredite jedoch liefen weiter.

Viele Banken waren mit im Spiel - die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Sparkassen. Größter Kreditgeber war jedoch die Hypobank. Allein auf die Bayern entfallen mehr als 100 000 Immobilienfinanzierungen mit einem Kreditvolumen von rund 26 Milliarden Mark. Doch die Münchner wiegeln ab. Nur ein Drittel bis ein Viertel aller Kreditfinanzierungen sei durch Strukturvertriebe vermittelt worden, außerdem habe man bislang fast jeden Prozess gewonnen. Rund 300 Urteile, in denen Richter zugunsten des Kreditinstituts entschieden haben, kann die Bank anführen, ein bis zwei Fälle habe man durch Vergleiche mit den Kunden erledigt. Die Schwierigkeit: Den Anlegern fehlen die Beweise dafür, dass Bank, Vertrieb und Bauträger gemeinsame Sache gemacht haben. Hinzu kommt eine Lücke im deutschen Recht. Denn das Verbraucherkreditgesetz, das jedem Kleinkreditnehmer ein Widerspruchsrecht einräumt, gilt nicht für Immobilienkredite. Und auch das Widerrufsrecht, das die Verbraucher bei herkömmlichen Haustürgeschäften für sich reklamieren können, findet - nach den Buchstaben des Gesetzes - keine Anwendung. Obwohl die meisten Immobilienfinanzierungen klassische Haustürgeschäfte waren, die am Arbeitsplatz oder am heimischen Wohnzimmertisch abgeschlossen worden waren, blieben den Anlegern Widerrufsrechte versagt.

Doch das Prozessglück kann sich schon am Dienstag wenden. Bedanken müssen sich die Anleger dann beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Denn der hatte im Dezember entschieden, dass das Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte auch bei Immobilienkrediten Anwendung finden muss. Wenn der Kunde über dieses Recht nicht schriftlich belehrt worden sei, könne er das Widerrufsrecht unbefristet ausüben, sagt Rechtsanwältin Gabriele Schmitz von der Verbraucher-Zentrale Hamburg. Praktisch heißt das: Die Bank muss dem Kunden die bereits gezahlten Kreditzinsen zurückerstatten, aber die Kreditnehmer müssten ihrerseits nicht die Darlehenssumme zurückzahlen. Das Kreditinstitut hätte lediglich Anspruch auf die Wohnung - und hätte den Schaden.

Bei der Hypo-Vereinsbank in München sieht man die Sache anders. Die Bank habe sich klar an die in Deutschland geltenden Gesetze gehalten. Wenn diese mit europäischem Recht nicht zu vereinbaren sind, dann müsse man das deutsche Recht ändern - für die Zukunft. Wenn überhaupt jemand für den Schaden hafte, der in der Vergangenheit durch das deutsche Sonderrecht eingetreten sei, dann der Staat. Das heißt: Die Kunden sollen nicht die Bank, sondern den Staat verklagen.

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