zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Immobiliensteuer vor Gericht

Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Meinung von Steuerexperten die geplante Behandlung von Altfällen im Immobilienbereich: Nach den Vorstellungen der Regierung sollen vermietete Immobilien, die bis zum 21. Februar nächsten Jahres angeschafft werden, mit einer Pauschalsteuer von 1,5 Prozent auf den gesamten Verkaufserlös belastet werden.

Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Meinung von Steuerexperten die geplante Behandlung von Altfällen im Immobilienbereich: Nach den Vorstellungen der Regierung sollen vermietete Immobilien, die bis zum 21. Februar nächsten Jahres angeschafft werden, mit einer Pauschalsteuer von 1,5 Prozent auf den gesamten Verkaufserlös belastet werden. Dabei wird ein Spekulationsgewinn von zehn Prozent unterstellt, der mit einem Steuersatz von 15 Prozent belegt wird. Verkauft jemand eine vermietete Immobilie für eine Million Euro, fallen künftig 15 000 Euro Steuern an. Nur wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er mit Verlust verkauft hat, soll er künftig der Steuer entgehen können, meint Bundesfinanzminister Hans Eichel. Bislang gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren, vor 1999 hatte die Frist sogar nur zwei Jahre betragen. Verkäufe nach Ablauf der Spekulationsfrist bleiben bislang steuerfrei.

Fachleute halten aber bereits die Ausdehnung der Frist von zwei auf zehn Jahre für verfassungswidrig, so weit damit Vermieter betroffen sind, die der Spekulationsfrist bereits entwachsen wären. Zahlreiche Immobilienbesitzer, bei denen die ZweiJahres-Frist 1999 abgelaufen wäre und die von der Fristverlängerung betroffen sind, haben geklagt. Die Frage liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht. Die erneute Ausdehnung auf alle Altfälle ist daher nach Meinung des Deutschen Steuerberaterverbandes problematisch.

Auch die geplante Festlegung des Spekulationsgewinns auf zehn Prozent ist nach Einschätzung des Haus- und Grundbesitzervereins rechtswidrig. Denn nach der Abgabenordnung seien Schätzungen nur zulässig, wenn die Finanzbehörden die Einkünfte nicht ermitteln können. „Der Fiskus muss ermitteln, nicht der Steuerpflichtige“, sagt Steuerexpertin Bettina Wirth. hej

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false