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Wirtschaft: „In Berlin muss alles auf den Prüfstand“

Bundesbankpräsident Axel Weber über das Karlsruher Urteil und die Folgen für die Finanzverfassung

Herr Weber, ist Berlin pleite?

Ich sehe keine unüberwindbare Haushaltsnotlage, zu deren Abwehr sämtliche Eigenanstrengungen unternommen wurden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nachvollziehbar und zu begrüßen. Die Bundesbank hat immer betont, dass die Eigenverantwortung der Länder gestärkt werden muss. Das Urteil dient dazu, eine Lücke in der Finanzverfassung zum Teil zu schließen und richtige Anreize zu setzen für eine Haushaltskonsolidierung in der Verantwortung der Länder. Nur bei einer schweren Haushaltskrise können Bundesmittel ins Spiel kommen. Und diesen Anspruch haben die Bundesrichter deutlich eingeschränkt.

Was kann die Berliner Politik tun?

Die Lösung nur in höheren Steuereinnahmen zu sehen, ist jedenfalls nicht sinnvoll. Vielmehr sollten gerade in Berlin – auch als Konsequenz aus dem Urteil – alle Ausgaben auf den Prüfstand. Keine Position darf ausgenommen werden. Und für jene Ausgaben, die beibehalten werden sollen, muss die Finanzierung sichergestellt sein. Nicht nur das Land Berlin, auch die meisten anderen Bundesländer und der Bund brauchen eine strukturelle Konsolidierung der Haushalte.

In Berlin, in anderen Städten und Bundesländern kann das ja nur heißen: weniger Kindergärten, Sozialausgaben und Kultur.

Einzelne Haushaltsposten wird die Bundesbank nicht kommentieren. Der Gesamtetat muss aber auf einem in sich schlüssigen Konsolidierungsplan beruhen. Es kann nicht sein, dass heutige Generationen auf Kosten künftiger Generationen von Steuerzahlern Defizite anhäufen. Ziel muss der Verzicht auf neue Schulden und ein über den Konjunkturzyklus ausgeglichener Haushalt sein.

Berlin hat unter den Folgen von Teilung und Vereinigung besonders zu leiden.

Berlin hatte ohne Zweifel eine andere Ausgangssituation als andere Bundesländer. Aber seit der Wiedervereinigung sind 16 Jahre vergangen. Die strukturellen Probleme der Vergangenheit, als Berlin stark von der Finanzierung des Bundes und der Länder abhing, waren nicht unüberwindbar. Die Stadt hätte auf den Rückgang dieser Finanzierung schneller reagieren sollen. Mit Verweis auf die Wiedervereinigung sollte sich die Hauptstadt heute nicht mehr von der Konsolidierung ausnehmen.

Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Finanzverfassung in Deutschland?

Die Reformen der Finanzverfassung sollten jetzt darauf zielen, die Eigenverantwortung von Ländern und Gemeinden zu stärken und dabei auch deren Steuerautonomie. So könnte man ein länderspezifisches Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer ins Auge fassen. Grundsätzlich sollte man im Haushaltsrecht strengere Kreditobergrenzen verankern.

Anpassung und Konsolidierung sind auch wichtige Themen für die Kreditinstitute. Sehen Sie Fortschritte?

Es geht voran, allerdings vor allem innerhalb der jeweiligen Säulen des Bankensystems. Säulenübergreifende Fusionen und Übernahmen zwischen privaten Banken, Volksbanken und Sparkassen fehlen weiter. Hier beschränkt man sich auf Kooperationen in einzelnen Feldern wie etwa dem Zahlungsverkehr. Vielleicht entwickeln sich daraus künftig mehr als nur lose Kooperationen.

Bringt der Verkauf der Bankgesellschaft Berlin im nächsten Jahr neue Bewegung?

Es ist zu früh, dies zu beurteilen. Auch wegen des Verfahrens in Brüssel und der sehr kontroversen Diskussion über diese Frage hierzulande. Der Wettbewerb in der Kreditwirtschaft wird aber so oder so zunehmen, auch der Anpassungsdruck durch ausländische Konkurrenten, die nach Deutschland kommen, wird unaufhaltsam wachsen.

Das Gespräch führte Rolf Obertreis.

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