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Wirtschaft: In sicheren Händen

Der Garantiebetrag für Spareinlagen wurde reduziert. Privatanleger müssen sich trotzdem nicht sorgen

Berlin - Es war ein Bluff, aber ein guter. Im Oktober 2008 traten Bundekanzlerin Merkel und ihr Finanzminister Peer Steinbrück im Oktober 2008 vor die Kameras. Die amerikanische Bank Lehman Brothers war pleite, die Regierung befürchtete einen Flächenbrand. Da beruhigte Merkel: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“ Experten war klar, dass die Politik ihr Versprechen im Extremfall nicht würde halten können. Aber es wirkte. Die Leute blieben ruhig, die Banken wackelten, aber sie blieben stehen.

Drei Jahre später fährt die Börse wieder Achterbahn, wieder drohen Bankenpleiten, Länder stehen vor der Insolvenz. Rettungsschirme und Sicherungsnetze sollen helfen – gegen die Ängste der Menschen aber sind sie machtlos. Ausgerechnet jetzt haben die privaten Banken den Mindestsicherungsbetrag für Einlagen reduziert. Was bedeutet das? Ist das Geld noch sicher? 

Die Antwort ist: Ja. Denn das deutsche Sicherungsnetz, das Banken, Sparkassen, Wertpapierhandelshäuser und Finanzvertriebe im Krisenfall auffängt, ist so dicht wie in kaum einem anderen Land – und es geht weit über die Anforderungen der Europäischen Union hinaus.

In Deutschland sichert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) erspartes Geld, seit 2011 sind das bis zu 100 000 Euro pro Sparer – je nach Höhe der Einlage. Geschützt sind Einlagen, die entweder auf einem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto, auf einem Sparbuch oder Sparbrief, oder in Termingeldern und Banksparplänen angelegt sind. Sie können auf mehrere Angebote einer Bank verteilt sein. Die Sicherung gilt jedoch nicht für Aktien und Aktienfonds. Denn diese werden von den Banken nur verwaltet und im Falle einer Pleite herausgegeben.

Eine Ausnahme sind Wertpapiergeschäfte, die sich in der Abwicklung befinden: Wird eine Bank beauftragt, Aktien zu kaufen, hat das Geld bekommen und geht während der Transaktion Pleite, ist das Institut gegenüber dem Kunden verpflichtet. Das heißt, 90 Prozent der Verbindlichkeiten sind dann gesichert, maximal 20 000 Euro pro Kunde.

Eine Entschädigungseinrichtung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Bankinstitut zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird. Neben der gesetzlichen gibt es noch eine freiwillige Einlagensicherung. Kundengelder, sogenannte Einlagen, die auf einer deutschen Bank liegen, sind also grundsätzlich doppelt abgesichert.

Das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen gab es bereits vor der Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung. Das freiwillige Sicherungssystem wird von den Verbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch Umlagen und Einzahlungen der Mitgliedsinstitute finanziert. Die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und Kreditgenossenschaften verfolgen dabei das Ziel der Institutssicherung, der Einlagensicherungsfonds privater deutscher Banken sichert die Einlagen der Gläubiger.

Ist eine private deutsche Bank nicht in der Lage, Kundengelder zurückzuzahlen, springt der Sicherungsfonds der Branche ein. In diesen Topf zahlen die 176 teilnehmenden privaten Kreditinstitute regelmäßig Geld ein. Geht eine Bank Pleite, zahlt zunächst die gesetzliche EdB. Hatte der Kunde mehr Geld angelegt und hat die Bank in der Vergangenheit in den Einlagensicherungsfonds eingezahlt, zahlt der Fonds dem Kunden noch mehr Geld aus. Bislang sicherte der sogenannte „Feuerwehrfonds“ pro Bankguthaben bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Mindestkapitals der Bank. Inklusive Zinsen. Das Mindesteigenkapital einer Bank in Deutschland liegt bei fünf Millionen. 30 Prozent davon sind mehr als 1,5 Millionen Euro.

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat allerdings gerade angekündigt, die Grenze schrittweise abzusenken. Ab 2015 wird die Garantiesumme nur noch eine Million Euro (20 Prozent) betragen, 2020 werden es 750 000 Euro sein (15 Prozent), 2025 schließlich 437 500 Euro (8,75 Prozent). Der Schritt solle das System der freiwilligen Einlagensicherung glaubwürdiger machen, sagt BdB-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Massenberg. Auch Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin sagt, dass die neue Regelung realistischer sei. „So viel war doch gar nicht im Topf drin.“ Die Absicherung werde nach wie vor zuverlässig funktionieren. „Privatanleger müssen sich keine Sorgen machen“, sagt Lischke. Entscheidend sei die gesetzliche Absicherung. Läuft das Konto auf den Namen von zwei Kunden, etwa bei Ehepartnern, seien zusammen 200 000 Euro abgesichert, sagt Lischke. „Wer wirklich unheimlich viel Geld hat und sich Sorgen macht, sollte das Geld auf zwei oder mehrere Banken verteilen“, rät er.

Ein eigenes System haben die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und die Genossenschaftsbanken. Die Sicherungseinrichung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sichert Kundeneinlagen zu einhundert Prozent ab. „Wir schützen unsere Institute vor einem möglichen Insolvenzfall, daher können wir unseren Kunden einen so umfangreichen Schutz bieten“, sagt Steffen Steudel, Pressereferent des BVR. Andere Sicherungssystem könnten erst reagieren, wenn die Insolvenz eingetreten ist – die BVR-Sicherungseinrichung schon vorher: Gerät eine Bank in Schieflage, greife ein Präventionsmechanismus. Die Sicherungseinrichtung, die sich aus den Beiträgen der angeschlossenen Banken speist, kann dann beispielsweise Geld zur Verfügung stellen. Einbezogen sind etwa Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD-Banken, Sparda-Banken, Kirchenbanken, die Badische Beamtenbank sowie die Apotheker- und Ärztebank. Der Schutzumfang bezieht sich auf Sparanlagen, -bücher und -briefe, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen. Auch hauseigene Inhaberschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken sind abgesichert. Da die meisten Zertifikate ebenfalls Inhaberverschuldungen sind, schützt die BVR auch die Anleger solcher Papiere. Allerdings muss der Emittent, also der Herausgeber dieser Wertpapiere, Mitglied der Sicherheitseinrichtung des BVR sein.

Bei den Sparkassen ist es ähnlich. Regionale Rettungstöpfe der Sparkassen- und Giroverbände sichern die Institute. Alle Einlagen seien geschützt, sagt Stefan Marotzke, Pressesprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Reiche das nicht, könne die Sparkasse auf eine überregionale Sicherungsreserve zurückgreifen. Das allerdings, so Marotzke, „ist in den letzten zehn Jahren nicht vorgekommen.“

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