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Wirtschaft: Infomatec-Anleger: Fünf Millionen Schadenersatz gefordert

Im Namen von zahlreichen Anlegern hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine Schadenersatzklage gegen das Softwareunternehmen Infomatec eingereicht. Die Klage sei am Donnerstag beim Augsburger Landgericht eingegangen, sagte eine Sprecherin der beauftragten Münchner Rechtsanwaltskanzlei Marzillier am Freitag.

Im Namen von zahlreichen Anlegern hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine Schadenersatzklage gegen das Softwareunternehmen Infomatec eingereicht. Die Klage sei am Donnerstag beim Augsburger Landgericht eingegangen, sagte eine Sprecherin der beauftragten Münchner Rechtsanwaltskanzlei Marzillier am Freitag. Der zuständige Rechtsanwalt Werner Meier will nach eigenen Angaben rund fünf Millionen Mark Schadenersatz für seine Mandanten gewinnen. Doch neben den fallenden Kursen am Neuen Markt, müssen viele Anleger nun auch noch eine weitere Erfahrung machen: Auch der Weg zum Recht ist schmerzlich.

Einen langen Weg dürften die Anleger vor sich haben, die Schadenersatzansprüche gegen die Intershop AG geltend machen wollen. Dazu wäre nämlich, das räumen die damit beauftragten Anwälte der Kanzlei Tilp & Kälberer aus dem schwäbischen Kirchentellinsfurt selbst ein, eine Gesetzesänderung notwendig. Dabei geht es darum, dass das Wertpapierhandelsgesetz zwar vorschreibt, kursrelevante Informationen Ad-hoc zu publizieren, jedoch im Falle eines Verstoßes keine Ansprüche der Anleger vorsieht. Ein Verfahren dürfte sich daher lange hinziehen. Größere Chancen rechnet sich die Anwaltskanzlei bei einer Klage in den USA aus. Da Intershop auch an der US-Technologiebörse Nasdaq notiert ist, wird ein solcher Schritt geprüft. Dieser Weg hätte auch den Vorteil, dass die Aktionäre sich als Sammelkläger zusammenschließen könnten. Die Intershop-Aktie war Anfang des Jahres nach einer Gewinnwarnung um 70 Prozent bis auf unter acht Euro eingebrochen und hat sich seither im Vergleich dazu nur wenig erholt. Die Anwälte müssen nun beweisen, dass die Gewinnwarnung von Intershop zu spät kam.

Anders gelagert ist der Fall bei der oben genannten Infomatec: Hier ist bereits die Staatsanwaltschaft aktiv geworden und die Vorstände sitzen in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet Verdacht auf Kursmanipulation und Anlagebetrug: Die Vorstände berichteten über angebliche Großaufträge im Gesamtwert von 163 Millionen Mark, trieben damit den Aktienkurs nach oben und nutzten die hohen Kurse, um Kasse zu machen. Die SdK beruft sich in diesem Fall unter anderem auf Paragraf 400 Aktiengesetz, wonach Vorstandsmitglieder keine falschen Angaben machen dürfen.

hof

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