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Insiderhandel-Verdacht: Finanzaufsicht korrigiert Air-Berlin-Chef

Die Aktie der Fluggesellschaft Air Berlin hat sich zum Wochenschluss erstmals nach der Razzia der Staatsanwaltschaft leicht erholt. Die Finanzaufsicht BaFin widersprach den Äußerungen von Air-Berlin-Chef Hunold, dass die Aktienkäufe bereits untersucht und nicht beanstandet wurden.

Berlin - Die Aktie der Fluggesellschaft Air Berlin hat sich zum Wochenschluss erstmals nach der Razzia der Staatsanwaltschaft leicht erholt. Das Papier stieg bis zum Nachmittag leicht um 0,6 Prozent auf 15,80 Euro. Am Dienstag waren in Geschäftsräumen und Wohnungen von Air Berlin Dokumente sicher gestellt worden, die klären sollen, ob Führungspersonen vor der Übernahme des Billigfliegers dba im August 2006 verbotene Insidergeschäfte getätigt haben.

Während sich das Unternehmen in der Sache nicht mehr äußern will und den Fall an seine Anwälte übergeben hat, stellte die Finanzaufsicht BaFin Äußerungen von Air-Berlin-Chef Joachim Hunold klar, wonach die BaFin Aktienkäufe von Air-Berlin-Managern schon im Herbst 2006 untersucht und nicht beanstandet habe. „Es ging damals allein um die Frage, ob die Aktienkäufe fristgerecht veröffentlicht wurden“, sagte eine BaFinSprecherin dem Tagesspiegel. Hunold hatte nach der Razzia erklärt, die jetzt beanstandeten Aktienkäufe seien seinerzeit „ordnungsgemäß“ der Finanzaufsicht gemeldet und im Internet veröffentlicht worden. „Die BaFin hat die Käufe bereits im Frühherbst 2006 untersucht und nicht weiter beanstandet“, so Hunold. Nach Angaben der BaFin war dies bei einigen Käufen aber nicht der Fall.

So belegen die bei der Finanzaufsicht hinterlegten Daten zum Beispiel, dass mehrere Führungspersonen bei Air Berlin, darunter der Leiter der Treasury-Abteilung sowie die Airbus- und Boeing- Flottenchefs, am 11. Mai 2006 Aktienpakete erwarben. Bei der BaFin gemeldet wurden die Käufe aber erst fast drei Monate später, am 1. August 2006. Peter Hunold, der Bruder des Vorstandschefs, kaufte ebenfalls am 11. Mai 2006 ein Aktienpaket, das erst am 25. Juli 2006 der BaFin angezeigt wurde. Am 26. Mai war zwischen Air Berlin und der dba eine Geheimhaltungsverpflichtung geschlossen worden, danach begann laut Air Berlin die Prüfung eines möglichen dba-Kaufs.

Die BaFin, so die Sprecherin, habe die verspäteten Meldungen – anders als von Hunold dargestellt – bei Air Berlin beanstandet, anschließend sei es nur zu einer Belehrung gekommen. Der Insiderverdacht, der zu einer Strafanzeige führte, sei erst bei der BaFin-Untersuchung nach Bekanntgabe der dba-Übernahme am 17. August 2006 aufgetaucht. Im März 2007 hatte die Finanzaufsicht Anzeige bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft erstattet.

Diese ist zuständig, weil die sechste verdächtigte Person (neben Hunold, Aufsichtsratschef Zurnieden und drei Abteilungsleitern) in Stuttgart wohnt oder arbeitet. „Der erste bekannt gewordene Sachverhalt richtete sich gegen diese Person“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Es handelt sich um den Geschäftsführer eines bislang nicht bekannten Unternehmens. jul/mot

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