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Wirtschaft: Insiderhandel

Aktienanleger sollen darauf vertrauen können, daß an der Börse Chancengleichheit besteht.Um das zu erreichen, wurde 1994 der sogenannte Insiderhandel auch in Deutschland gesetzlich verboten.

Aktienanleger sollen darauf vertrauen können, daß an der Börse Chancengleichheit besteht.Um das zu erreichen, wurde 1994 der sogenannte Insiderhandel auch in Deutschland gesetzlich verboten.Insider kann jeder sein, der etwas über eine börsenkursrelevante Tatsache weiß, die noch nicht öffentlich bekannt ist.Dabei kann es sich um Geschäftsergebnisse, Unternehmenskäufe oder personelle Veränderungen im Unternehmen handeln, kurz alles, was den Kurs der Aktie beeinflussen kann.Ein privilegierter Informationsträger, etwa Banker, Manager oder auch Journalisten, dürfen dieses Wissen nicht nutzen, um für sich selbst oder andere Aktien zu erwerben oder zu veräußern.Verboten ist auch, die Information an einen anderen weiter zu reichen oder ihm zum Kauf oder Verkauf solcher Insiderpapiere zu raten.

Sinn des Insiderhandelsverbots ist es, die Funktionsfähigkeit der Märkte für Wertpapiere und Derivate zu schützen.Für die Bekämpfung des Insiderhandels ist in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt (Main) zuständig.Entdeckt das Amt Anhaltspunkte für ein Insidergeschäft - zum Beispiel, weil der Kurs eines Unternehmens schon eine Woche vor Veröffentlichung einer kursrelevanten Nachricht deutlich in Bewegung geriet - wird eine Untersuchung gestartet.Kann ein Insiderhandel nachgewiesen werden, droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

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