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Wirtschaft: Insolvenz

Die neue Insolvenzordnung hat 1999 die Konkurs- und Vergleichsordnung und die in Ostdeutschland gültige Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Ziel des neuen Insolvenzrechts ist es, wesentliche Teile des betroffenen Unternehmens weiterzuführen und zu sanieren.

Die neue Insolvenzordnung hat 1999 die Konkurs- und Vergleichsordnung und die in Ostdeutschland gültige Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Ziel des neuen Insolvenzrechts ist es, wesentliche Teile des betroffenen Unternehmens weiterzuführen und zu sanieren. Einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können sowohl ein Gläubiger als auch das Unternehmen selbst stellen. Voraussetzung: Dem Unternehmen muss die Zahlungsunfähigkeit drohen oder bereits eingetreten sein, oder es muss überschuldet sein. Bei einer Insolvenz in Eigenregie wie bei Babcock (Bericht Seite 15) wird vom Gericht kein Verwalter von außen eingesetzt, sondern das Unternehmen wird in Eigenregie unter Aufsicht eines Sachverwalters weitergeführt. dr

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