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Wirtschaft: Insolvenz

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es auf Dauer nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen (siehe Bericht auf dieser Seite). Damit einzelne Gläubiger bei der Aufteilung des noch vorhandenen Vermögens nicht bevorzugt werden, gibt es gerichtliche Insolvenzverfahren.

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es auf Dauer nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen (siehe Bericht auf dieser Seite). Damit einzelne Gläubiger bei der Aufteilung des noch vorhandenen Vermögens nicht bevorzugt werden, gibt es gerichtliche Insolvenzverfahren. Sowohl die Gläubiger als auch das betroffene Unternehmen selbst können einen Insolvenzantrag stellen. Nach der Insolvenzordnung aus dem Jahr 1999 ist es das Ziel des Verfahrens, das Unternehmen zu retten. Dazu gibt es die so genannte Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der sich das Unternehmen selbst neu strukturiert – allerdings unter der Aufsicht eines Sachwalters. Damit steht nicht die Abwicklung, sondern die Sanierung des Unternehmens im Vordergrund. anw

LEXIKON

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