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Wirtschaft: Insolvenz

Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn es auf Dauer seine Schulden nicht bezahlen kann (siehe Bericht auf Seite 22). Ist das der Fall, haben sowohl die Gläubiger als auch das Unternehmen selbst die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn es auf Dauer seine Schulden nicht bezahlen kann (siehe Bericht auf Seite 22). Ist das der Fall, haben sowohl die Gläubiger als auch das Unternehmen selbst die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Das anschließende Insolvenzverfahren soll sicherstellen, dass einzelne Gläubiger nicht bevorzugt werden, wenn das noch vorhandene Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens aufgeteilt wird. Ein Insolvenzverfahren hat laut Insolvenzordnung von 1999 aber vor allem das Ziel, das Unternehmen zu retten. Besteht Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung, lässt das Gericht Insolvenz in Eigenverwaltung zu: Das betroffene Unternehmen strukturiert sich dann selbst neu, allerdings unter Aufsicht eines Sachverwalters. sar

LEXIKON

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