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Wirtschaft: Insolvenzausfallgeld

LEXIKON Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sichert das Insolvenzausfallgeld (siehe Interview auf Seite 20) der Bundesanstalt für Arbeit den Lohnanspruch des Arbeitnehmers. Seit 1974 haben die Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz einen gesetzlichen Anspruch auf eine rückwirkende Lohnzahlung.

LEXIKON

Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sichert das Insolvenzausfallgeld (siehe Interview auf Seite 20) der Bundesanstalt für Arbeit den Lohnanspruch des Arbeitnehmers. Seit 1974 haben die Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz einen gesetzlichen Anspruch auf eine rückwirkende Lohnzahlung. Er bezieht sich ausgehend vom Insolvenzereignis auf die vorangegangenen drei Monate. Maßgebend für die Höhe des Insolvenzausfallgeldes ist das für den Zeitraum geschuldete Netto-Arbeitsentgelt. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Arbeitsamt zu stellen. Einige Konkursverwalter drängen auf eine Änderung der gesetzlichen Regelung der rückwirkenden Zahlung. Sie fordern die Zahlung durch das Arbeitsamt schon vor Eröffnung eines formellen Insolvenzverfahrens. Grund für solche Überlegungen: Insolvenzanträge würden dann schneller gestellt. Viele Unternehmen und damit Arbeitsplätze ließen sich noch retten. chg

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