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Eine Insolvenz muss lange nicht das Ende einer Firma bedeuten.

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Update

Insolvenzrecht: Ministerien streiten über "Fiskusprivileg"

Soll der Staat als Erster Zugriff auf das Vermögen insolventer Unternehmen bekommen? Das schwarz-gelbe Sparpaket sieht das vor, doch die FDP ist dagegen.

Der Staat und die Sozialkassen werden bei Firmeninsolvenzen womöglich doch nicht bevorzugt behandelt. Nach Widerstand des Justizministeriums wird auf die im Sparpaket der Bundesregierung Anfang Juni vereinbarte Wiedereinführung des „Fiskusprivilegs“ möglicherweise doch verzichtet. Die angestrebten Mehreinnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes ab 2011 sollen jedoch über ein Alternativmodell erbracht werden, wie Sprecher des Finanz- und Justizministeriums am Montag in Berlin betonten.

Zuvor hatte "Die Welt" berichtet, sowohl das Finanzministerium als auch das Sozialministerium planten eine Änderung im Insolvenzrecht. Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können.

Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dann praktisch nichts mehr übrig. „Die Rettung von insolventen Betrieben und damit von Arbeitsplätzen ist dann kaum noch möglich“, sagt Daniel Bergner, der Geschäftsführer vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Erst kürzlich hatte die zuständige Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ vorgelegt.

Die Wiedereinführung des „Fiskusprivilegs“ ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes zur Umsetzung des schwarz-gelben Sparpakets, das am 1. September im Kabinett verabschiedet werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf einschließlich des „Fiskusprivilegs“ war vergangene Woche an die Ressorts zur Zustimmung geschickt worden.

Allein der Bund verspricht sich Mehreinnahmen von jährlich bis zu 500 Millionen Euro. Stärker profitieren würden die Sozialkassen - und zwar mit bis zu 1,1 Milliarden Euro im Jahr. Mit mehr Geld rechnen konnten nach den bisherigen Gesetzesplänen aber auch Länder und Gemeinden. (sf/dpa/ddp)

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