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Wirtschaft: Internet-Adressen: "Phantasienamen sind besser geschützt"

Matthias Hartmann ist spezialisiert auf Internet-Recht bei der Münchner Anwaltskanzlei Gräfe & Partner. Herr Hartmann, der Bundesgerichtshof (BGH) hat so genannte Gattungsbegriffe wie mitwohnzentrale.

Matthias Hartmann ist spezialisiert auf Internet-Recht bei der Münchner Anwaltskanzlei Gräfe & Partner.

Herr Hartmann, der Bundesgerichtshof (BGH) hat so genannte Gattungsbegriffe wie mitwohnzentrale.de oder buch.de als Internet-Adressen grundsätzlich gebilligt. Was heißt das?

Das heißt, dass die Verwendung eines Gattungsnamens nicht wettbewerbswidrig ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte zuvor die abweichende Meinung vertreten, dass es sich bei der Bezeichnung mitwohnzentrale.de um einen Begriff handelt, der eine ganze Branche vollständig beschreibt. Das würde dazu führen, dass Nutzerströme kanalisiert werden, weil viele Nutzer zum Beispiel ihren Suchbegriff direkt in das Adressfenster eingeben und gar nicht über Suchmaschinen gehen. Das BGH ist jedoch der Auffassung, dass diese Kanalisierung nicht wettbewerbswidrig ist.

Können Sie das nachvollziehen?

Ja, denn der BGH hat auch gesagt, dass er Gefahren für den Wettbewerb durch Irreführung sieht. Wenn die Website mitwohnzentrale.de zum Beispiel den Eindruck erweckt, es handele sich um das vollständige Angebot aller Mitwohnzentralen. Da der BGH eine reine Revisionsinstanz ist, hat er nun an das OLG Hamburg zurückverwiesen, das das jetzt prüfen muss.

Das heißt, es kann doch noch zu einem Verbot von mitwohnzentrale.de kommen?

Theoretisch ja. Das hängt von dem Ergebnis der Prüfung durch die Sachverständigen ab.

Was sind die Vorteile der Gattungsnamen?

Sie ersparen hohe Werbeaufwendungen, denn es ist viel leichter, sich einen Namen wie bücher.de zu merken, als einen Kunstnamen.

Gibt es auch Nachteile?

Der Nachteil dieser beschreibenden Domainnamen ist, dass sie keine Ausschließlichkeitsrechte haben. Wer seine Domain schuhe.de nennt, kann nicht gegen einen Konkurrenten, der sich schuhe.com nennt, vorgehen. Das ist natürlich für ein Markenkonzept völlig uninteressant, da man keine richtige Markenstrategie führen kann. Es würde einen enormen Werbeaufwand kosten, um einen solchen Namen zu monopolisieren. Das ist jedoch für 99 Prozent aller Anbieter nicht finanzierbar.

Wird mitwohnzentrale.de ein solcher, schwer zu schützender Begriff?

Das ist noch nicht ganz klar. Wenn die Mitwohnzentrale jetzt berechtigt mitwohnzentrale.de heißt, dann wird sie eventuell auch gegen Dritte vorgehen können. In Zukunft wird es um die Sperrweite von solchen Gattunsbegriffen gehen. Books.de und bücher.de geht, mitwohn-zentrale.de und mitwohnzentrale.de wird wahrscheinlich zu ähnlich sein. Reine Phantasienamen wie Yahoo sind da erheblich besser geschützt.

Was halten sie denn von dem BGH-Urteil?

Es hätte natürlich einen großen wirtschaftlich Schaden angerichtet, wenn sich die betroffenen Anbieter hätten umbenennen müssen. Auf der anderen Seite setzt eine wirklich erfolgreiche Markenstrategie eigentlich einen Phantasie-Namen voraus. Die erfolgreichen Unternehmen heißen e-bay, amazon oder yahoo. Ich fände es gut, wenn es in Zukunft eine internationale Übereinkunft zu Gunsten einer Portallösung geben würde. Das heißt, dass es zum Beispiel im Falle von Mitwohnzentralen ein entsprechendes Portal geben muss, das von einem Dienstleister angeboten wird. Dort sind dann alle Mitwohnzentralen zu finden. Es müsste dann nur einer Regelung über die Kosten dieser Portale geben.

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