zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Internet-Adressen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Freiheit der Namensgebung im Internet indirekt auch in eigener Sache entschieden: Denn wer im weltweiten Datennetz die Adresse www.bgh.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Freiheit der Namensgebung im Internet indirekt auch in eigener Sache entschieden: Denn wer im weltweiten Datennetz die Adresse www.bgh.de eingibt, landet nicht wie gewünscht auf der Seite des höchsten deutschen Zivil- und Strafgerichtes. Vielmehr geht es zu einem Edelstahl- und Schrotthändler. Die Adresse des BGH lautet dagegen umständlich www.uni-karlsruhe.de/BGH/bghhome.htm . Allerdings wird man auch mit www.bundesgerichtshof.de automatisch dorthin umgeleitet.

Dies ist für den BGH zwar ärgerlich, aber nach seinem am Freitag veröffentlichten eigenen Urteil wohl nicht mehr zu ändern: Das Gericht entschied, dass bei einem Namensstreit weiterhin die Internet-Devise "First come, first served" gilt. Der Vorsitzende Richter des 1. BGH-Zivilsenates, Willi Erdmann, übersetzte dies mit "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" - eine "aus dem Jahr 1224 stammende Rechtsfigur". Und nach dieser sei der Stahlhändler im Vorteil: Er sei einfach schneller gewesen als die Karlsruher Richter. Das Urteil ist für deutschsprachige Internetseiten von weitreichender Bedeutung. Unzählige Anbieter nutzen Gattungsbegriffe wie "auto.de", "buecher.de", "anwälte.de", "reise.de", oder "flug.de", weil sie sich durch die Einprägsamkeit einen Wettbewerbsvorteil versprechen. Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein Verband geklagt, in dem sich über 40 Mitwohnzentralen zusammengeschlossen hatten. Der konkurrierende Verband mit rund 25 Mitgliedern hatte sich den Domain-Namen "mitwohnzentrale.de" gesichert. Das fand der Kläger, dessen Homepage den Namen "HomeCompany.de" trägt, wettbewerbswidrig.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false