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Internet: Ebay bittet zur Unterschrift

Ebay will seine aktiven Mitglieder in Europa per E-Mail auffordern, eine „Petition gegen die Beschränkung des Online-Handels“ zu unterschreiben.

Berlin - Wer Ebay nutzt, wird in dieser Woche Post bekommen. Das Internetunternehmen will all seine aktiven Mitglieder in Europa per E-Mail auffordern, eine „Petition gegen die Beschränkung des Online-Handels“ zu unterschreiben. Die zuständigen Stellen in der EU werden darin aufgefordert, „das europäische Wettbewerbsrecht zu ändern, um unfairen Beschränkungen für den Verkauf im Internet einen Riegel vorzuschieben und Markeninhaber dazu zu verpflichten, alle Vereinbarungen zur Beschränkung des Vertriebs ihrer Produkte offenzulegen“. Laut Ebay versuchen einige Hersteller von Markenprodukten in immer stärkerem Maß, den Verkauf ihrer Produkte im Internet zu behindern. „Wir wollen klare Regeln und Rechtssicherheit“, sagte der rechtspolitische Sprecher des Unternehmens, Wolf Osthaus, dem Tagesspiegel.

Ebay tritt nicht von ungefähr als Verfechter des freien Wettbewerbs auf. Immer mehr professionelle Händler bieten bei Ebay ihre Waren an. Inzwischen ist die Zahl der gewerblichen Verkäufe so groß wie die der privaten – Tendenz steigend. Auch die Zahl der zum Festpreis verkauften Artikel ist etwa so hoch wie die der versteigerten. Daher nennt sich Ebay selbst auch nicht mehr Internetauktionshaus, sondern Online-Marktplatz. Im gewerblichen Handel sieht Ebay die größeren Wachstumschancen. Aber immer mehr Händler bekommen Ärger mit den Herstellern von Markenprodukten, die das Geschäft selber machen oder wenigstens kontrollieren wollen. Markenartikler müssten in der Lage sein, bestimmte, den Markenwert schädigende Vertriebsformen auszuschließen, argumentiert der Markenverband.

So hatte etwa Alfred Sternjakob, der Hersteller der Scout-Schulranzen, einem Berliner Schreibwarenhändler untersagen wollen, die Ranzen auf dem vermeintlichen Ramschplatz Ebay – zu deutlich günstigeren Preisen – zu verkaufen. Zu Unrecht, urteilte das Berliner Landgericht im April. Allerdings: Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen anders entschieden.

Der Zeitpunkt für die Petition ist kein Zufall. Derzeit ist die EU dabei, die relevanten europäischen Rechtsvorschriften zu überprüfen. „Die einschlägigen Wettbewerbsregeln zu Vertriebsbeschränkungen stammen aus dem Jahr 1999“, sagt Osthaus von Ebay. „Damals war Online- Shopping noch nicht so ein Thema. Das ist jetzt anders.“ Um zu unterstreichen, wie groß das Problem sei, ließ Ebay 357 kleine deutsche Online-Händler befragen. Demnach ist fast jedem zweiten Händler der Verkauf bestimmter Produkte über das Netz von Herstellern bereits untersagt worden. 40 Prozent der Befragten durften bestimmte Produkte nur unter strengen Auflagen im Netz verkaufen und der Hälfte der Händler ist nach eigener Aussage verboten worden, Produkte zu einem günstigeren als dem vom Hersteller festgelegten Preis anzubieten.

„Betroffen ist am Ende der Verbraucher, der einen höheren Preis für seine Produkte zahlen muss“, sagt Osthaus. Diesen Verbrauchern will Ebay nun Gehör verschaffen. Immerhin hat das Unternehmen laut GfK in Deutschland mehr als 16 Millionen Nutzer. „Bei den EU- Kommissaren für Wettbewerb, Verbraucher und Binnenmarkt sind wir bereits auf Resonanz und eine große Offenheit gegenüber unserem Anliegen gestoßen“, sagt Osthaus. Corinna Visser

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