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Irreführende Werbung: Verbraucherschützer gehen gegen Billigflieger vor

Wegen irreführender Werbung mit Billig-Flugtickets geht der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen vier Airlines vor. Der vzbv leitete nach eigenen Angaben ein Unterlassungsverfahren gegen Ryanair, Easyjet, Germanwings und HLX ein.

Die Verbraucherschützer wollen die Fluggesellschaften zwingen, mit Endpreisen zu werben und nicht mit Angaben ohne Steuern und Gebühren. Auch die EU-Kommission will solche Lockvogelangebote untersagen. Zudem will der vzbv bessere Angaben zur Verfügbarkeit erreichen: «Wenn Verbraucher mit einem Schnäppchenpreis angelockt werden, müssen sie auch erfahren, für welche Termine und Ziele dieses Angebot gibt», erklärte Verbandschefin Edda Müller.

Ryanair und die drei anderen Fluggesellschaften haben nun bis zum 11. August Zeit zur Stellungnahme. Die Frist für die vier früher abgemahnten Airlines, Condor, Hapag Lloyd, LTU und die irische Aer Lingus, läuft am Donnerstag aus; bisher hat laut vzbv nur Condor reagiert und um Aufschub gebeten. (tso/AFP)

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