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Wirtschaft: Je größer die Personengesellschaft, desto höher die Entlastung

Bei Personengesellschaften fallen die Vorteile aus der geplanten Steuerreform ganz unterschiedlich aus. Je größer die Gesellschaft, desto höher die Entlastung, so eine grobe Einteilung.

Bei Personengesellschaften fallen die Vorteile aus der geplanten Steuerreform ganz unterschiedlich aus. Je größer die Gesellschaft, desto höher die Entlastung, so eine grobe Einteilung. Denn eine große Personengesellschaft kann sich wie eine Körperschaft behandeln lassen und damit von der Senkung der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent profitieren. Aber auch wer das nicht tut, kann als größere Gesellschaft, die Gewerbesteuer bezahlt, durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Steuerlast Nutzen ziehen. Kleine Betriebe mit einem Gewinn von unter 50 000 Mark im Jahr, die keine Gewerbesteuer bezahlen und sich auch nichts anrechnen lassen können, werden allein durch die geplante niedrigere Einkommenssteuer entlastet. Allerdings gibt der Zentralverband des deutschen Handwerks zu bedenken, dass diese geplante Entlastung zum Jahresanfang 2001 durch andere vor kurzem geänderte Gesetze oft wieder aufgezehrt würde. Dazu zählten etwa veränderte Abschreibungsbedingungen oder die zum Jahresanfang 1999 erhöhte Besteuerung bei Unternehmensverkäufen.

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