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Wirtschaft: Joint Venture

Unter einem Joint Venture (Bericht Seite 20) versteht man die – zeitlich befristete oder dauerhafte – Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die entweder auf vertraglicher Basis oder durch die Gründung einer gemeinschaftlichen Tochtergesellschaft zustande kommt. Der Zweck eines Joint Ventures kann von der Lizenzvergabe über die Vertragsfertigung bis hin zum Management eines gemeinsamen Unternehmens reichen.

Unter einem Joint Venture (Bericht Seite 20) versteht man die – zeitlich befristete oder dauerhafte – Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die entweder auf vertraglicher Basis oder durch die Gründung einer gemeinschaftlichen Tochtergesellschaft zustande kommt. Der Zweck eines Joint Ventures kann von der Lizenzvergabe über die Vertragsfertigung bis hin zum Management eines gemeinsamen Unternehmens reichen. Häufig schließen sich Unternehmen unterschiedlicher Nationalität zu einem Joint Venture zusammen, weil die Gesetzgebung keine weitergehende Form der Direktinvestition im „Gastland“ erlaubt. In der Regel sehen die Gesellschaftsverträge der Joint Ventures nur eine (Minderheits-)Kapitalbeteiligung des ausländischen Unternehmens vor. Anders als bei einer Fusion oder einem Unternehmenszusammenschluss geben die beteiligten Firmen nicht ihre rechtliche oder wirtschaftliche Selbstständigkeit auf. mot

LEXIKON

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