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Wirtschaft: Justiz prüft Verantwortung von Bank-Aufsichtsräten Zehn Berliner Staatsanwälte arbeiten an dem Fall

Berlin (fmd/HB). Noch in diesem Jahr sollen Anklagen gegen Verantwortliche der Bankgesellschaft Berlin erhoben werden.

Berlin (fmd/HB). Noch in diesem Jahr sollen Anklagen gegen Verantwortliche der Bankgesellschaft Berlin erhoben werden. Dies erklärte Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) dem Handelsblatt. „Wir haben laufende Ermittlungen gegen 59 bekannte Personen und gegen weitere derzeit noch nicht bekannte Personen sowie 50 Unternehmen“, sagt die SPD-Politikerin. Dabei gehe es im wesentlichen um Kapitalanlagebetrug und Untreue. Im Fokus stehen dabei Manager des Instituts, von denen sich das Institut mittlerweile getrennt hat. Zudem werde geprüft, ob auch Aufsichtsräte zur Verantwortung gezogen werden könnten.

„Mit Amtsbeginn habe ich die Ermittlungsarbeit absolut forciert. Das ist für mich Chefsache“, konstatiert die 57-jährige Juristin. Berlin könne nicht noch mehr Forderungen in den Himmel schreiben, während man nicht wisse, wie die Sozialhilfe-Leistungen finanziert werden sollen.

Mittlerweile ermitteln im Fall BGB zehn Staatsanwälte. Zudem sind Stellen für 18 Spezialisten ausgeschrieben worden, um die Staatsanwälte bei der Durchsicht und Kontrolle der Bilanzen zu unterstützen. Die Verstärkung ist nötig: „Ein einziges Unternehmen der Bankgesellschaft hat uns kürzlich 3000 laufende Meter an Akten zur Einsicht angeboten“, sagt Schubert. Doch die Staatsanwaltschaft ermittele mit großem Eifer.

Einen schalen Beigeschmack werden die Ermittlungen dennoch haben. Denn eine lückenlose Aufklärung sei auf Grund der in vielen Fällen bereits eingetretenen Verjährung nicht mehr zu leisten. Erst unter dem neuen Vorstandschef Hans-Jörg Vetter, der Ende 2001 antrat, habe die BGB Schadenersatzansprüche in Höhe von 25 Millionen Euro gegen elf Manager und Aufsichtsräte erhoben. „Vetter hat selbst großes Interesse, zur Aufklärung beizutragen“, sagt die Senatorin. Hoffnungen hat die Politikerin, dass sich durch den Verkauf die finanziellen Lasten für das Land verringern könnten. Schubert geht davon aus, dass weitere zivilrechtliche Forderungen gegen Bankverantwortliche folgen werden. „In der Regel werden Verfahren vor Zivilgerichten so lange ausgesetzt, bis die Schuldfrage in Strafverfahren geklärt ist.“ Allerdings rechnet Schubert nicht damit, dass Schadensersatzansprüche gegen Pensionsrechte geltend gemacht werden können. Aber sie könnten aus Abfindungen oder Grundstücken, also aus dem Gesamtvermögen der ehemaligen Verantwortlichen bedient werden. „Man muss schauen, was die haben“, sagt die die Justizsenatorin.

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