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Wirtschaft: Justiz stellt Verfahren gegen Air Berlin ein

Der Verdacht des Insiderhandels hat sich nicht bestätigt. Vorstandschef Joachim Hunold und weitere Manager bleiben unbescholten

Berlin - 13 Monate hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts des Insiderhandels gegen Spitzenmanager von Air Berlin ermittelt. Nun kam sie zu dem Ergebnis: Das Verfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden Joachim Hunold, Aufsichtsratschef Johannes Zurnieden sowie vier weitere Beschuldigte wird eingestellt. Der Verdacht habe sich „nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit bestätigt“, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Hunold zeigte sich erleichtert: „Die mehr als einjährigen Ermittlungen waren für mich, meine Familie und meine Kollegen eine schwere Belastung. Ich bin froh, dass das nun endlich ausgestanden ist“, erklärte er.

Nach der Übernahme des Billigfliegers dba durch Air Berlin im August 2006 hatte die Finanzaufsicht Bafin Anzeige erstattet. Den Beschuldigten, darunter neben Hunold und Zurnieden drei weitere leitende Air-Berlin-Mitarbeiter, wurde vorgeworfen, seit Juni 2006 Insiderwissen über den bevorstehenden Deal verwendet und massiv Aktien des eigenen Unternehmens gekauft zu haben. Daraufhin wurden bundesweit Büros und Privatwohnungen durchsucht.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war nach Informationen des Tagesspiegels, dass ein EDV-Unternehmer aus Stuttgart gegenüber Freunden und seiner Bank unter anderem auch in Emails damit angegeben hatte, Insiderinformationen über Air Berlin zu haben. Eine Bank-Sachbearbeiterin soll daraufhin die Bafin verständigt haben. In dem Verfahren habe sich jedoch herausgestellt, dass der ebenfalls beschuldigte Unternehmer gar keine Kenntnis von Insiderinformationen hatte, erklärte Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel.

Hunold und Zurnieden hatten stets ihre Unschuld beteuert und versichert, die Aktien nur gekauft zu haben, um angesichts des sinkenden Kurses ein Signal zu setzen. Die Käufe seien der Börsenaufsicht gemeldet und im Internet veröffentlicht worden. Hunold hatte Anfang Juni 2006 für 471 000 Euro Aktien gekauft, Zurnieden bis Mitte Juli für gut eine Million Euro. Es habe aber nicht belegt werden können, dass sie da schon einen erfolgreichen Abschluss der Gespräche „für so wahrscheinlich gehalten hätten, dass sie die Kenntnis über die Verhandlungen als Insiderinformationen hätten werten müssen“, sagte Staatsanwältin Bettina Vetter.

Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht das anders. „Gerade die Käufe von Aufsichtsratschef Zurnieden fanden lange nach dem Abschluss einer Geheimhaltungsverpflichtung zwischen Air Berlin und dba statt. Das war nicht in Ordnung“, sagte der Aktionärsschützer dem Tagesspiegel. Wie Air Berlin damals selbst bestätigte, wurde bereits am 26. Mai 2006 eine solche Geheimhaltungsverpflichtung geschlossen. Danach sei mit einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung eines möglichen dba-Kaufs begonnen worden. Doch sei dieser Kauf damals noch höchst unwahrscheinlich gewesen und hätte bis zuletzt mehrfach scheitern können, so die Argumentation Hunolds. Zudem sei auch nicht damit zu rechnen gewesen, dass danach der Kurs der Air-Berlin-Aktie steigen könnte. Der Kaufvertrag wurde am 17. August 2006 bekannt gegeben. Daraufhin stieg der Aktienkurs um zwölf Prozent.

Inzwischen sieht die Lage ganz anders aus. Die zweitgrößte deutsche Fluglinie kämpft unter anderem mit den explodierenden Treibstoffkosten. Die Aktie ist binnen Jahresfrist von 20 auf unter vier Euro abgestürzt. Ein Seitenhieb kam gestern vom Wettbewerber Ryanair: In der „Zeit“ warnte der Chef des irischen Billigfliegers, Michael O’Leary, davor, Flüge bei Air Berlin für den Winter zu buchen: „Ich weiß nicht, ob die pleite gehen, aber sie werden eine Menge Geld verlieren und in eine Finanzkrise schlittern.“ Jedoch kämpft Ryanair selbst mit der Krise: Der Aktienkurs ist binnen eines Jahres um 70 Prozent gefallen.

Juliane Schäuble

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