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Der Kabelmarkt ist derzeit heiß umkämpft.

© Reuters

Kabel-Fusion: Richter bremsen Kartellamt

Ein Gericht untersagt nachträglich die größte Fusion im deutschen Kabelmarkt. In letzter Konsequenz müsste das Geschäft wohl rückabgewickelt werden.

Der Wettbewerb um die Vorherrschaft auf dem deutschen Kabelmarkt wird noch einmal spannend. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Mittwoch überraschend eine Entscheidung des Bundeskartellamts auf, das Ende 2011 die Fusion der Kabelnetzbetreiber Unitymedia und KabelBW unter Auflagen genehmigt hatte. Bleibt es bei der Entscheidung des Gerichts, muss das Kartellamt erneut prüfen, ob die Fusion unter verschärften Auflagen gestattet werden kann – oder eben rückwirkend doch untersagt wird. Noch ist die Entscheidung des Düsseldorfer Senats aber nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: VI-Kart 1/12 (V)). Die beteiligten Parteien können dagegen beim Bundesgerichtshof vorgehen. Für die Kunden ändert sich daher erst einmal nichts.

Die großen Kabelnetzbetreiber sind derzeit sehr begehrt, denn sie verfügen über eine leistungsfähige Infrastruktur, über die neben Fernsehen auch Telefon und schnelle Internetanschlüsse und damit auch ganz neue Dienstleistungen angeboten werden können. Die Kabelnetzbetreiber machen damit unter anderem der Deutschen Telekom immer schärfere Konkurrenz. Das ist auch der Grund, warum der Mobilfunkanbieter Vodafone ein Übernahmeangebot für den größten deutschen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland vorgelegt hat. Kabel Deutschland betreibt Kabelnetze in 13 Bundesländern und versorgt rund 8,5 Millionen angeschlossene Haushalte.

Ende 2011 hatte das Bundeskartellamt nach mehrmonatiger Prüfung die 3,2 Milliarden Euro teure Übernahme von KabelBW durch Unitymedia genehmigt. Zusammen versorgen sie 6,7 Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg. „Die Fusion führt dazu, dass KabelBW als einziger potenzieller Wettbewerber aus dem Markt genommen wird“, sagte der Vorsitzende Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, Jürgen Kühnen. Die Auflagen, unter denen das Bundeskartellamt den Zusammenschluss der Nummer zwei und drei auf dem Kabelmarkt genehmigt hatte, sahen die Richter als nicht ausreichend an.

Kartellamt steht zu seiner Entscheidung

Unter anderem musste Unitymedia-KabelBW seinen großen Kunden, den Wohnungsbaugesellschaften, ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Nach Meinung der Richter spricht die gestiegene Marktmacht des Kabelnetzbetreibers gegen die Fusion in ihrer derzeitigen Form. Ohne den Zusammenschluss sei davon auszugehen, dass KabelBW auf absehbare Zeit Unitymedia in dessen Stammgebiet in Nordrhein-Westfalen Konkurrenz machen würde – bei einem Zusammenschluss geschehe dies nicht.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt verteidigte das Vorgehen seiner Behörde. „Wir haben die Fusion sehr kritisch gesehen und nur unter sehr weitreichenden marktöffnenden Zusagen freigegeben.“ Nun will er die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Beschwert hatten sich die Telekom und Netcologne. „Mit dem Urteil sind wir sehr zufrieden“, sagte Markus Wirtz, dessen Kanzlei die Telekom in dem Verfahren vertreten hat, dem Tagesspiegel. „Der Senat hat zutreffend argumentiert, dass der Zusammenschluss zu einer deutlichen Verschlechterung der Wettbewerbssituation führen würde und dass die Zusagen bei weitem nicht ausreichen, um die negativen Wirkungen zu kompensieren.“

Unitymedia-KabelBW will nun zunächst die Begründung prüfen. Eine Sprecherin kündigte aber an, dass man sich mit allen Mittel gegen die Entscheidung zur Wehr setzen werde.

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