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Wirtschaft: Kabinett beschließt Amnestie für reuige Steuersünder Finanzminister Eichel hofft auf

fünf Milliarden Euro zusätzlich

Berlin (asi). Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will Steuersündern nun doch noch eine „Brücke in die Steuerehrlichkeit“ bauen. Ab dem kommenden Jahr können sie sich 15 Monate lang von vergangenen Straftaten loskaufen, müssen dafür aber ab April 2005 mit schärferen Kontrollen rechnen.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Förderung der Steuerehrlichkeit, der eine Amnestie für Steuerhinterziehungen vorsieht. Eichel erhofft sich für Bund, Länder und Gemeinden Mehreinnahmen von bis zu fünf Milliarden Euro. Das Vorhaben war (im Zusammenhang mit einer Zinsbesteuerungsregelung) bereits vor Monaten durch Kanzler Schröder als Ausgleich für die von SPDLinken geforderte Vermögenssteuer ins Leben gerufen worden. Entsprechende Pläne von Eichel wurden jedoch immer wieder verschoben, weil es sowohl grundsätzliche Kritik an der Zinssteuer als auch inhaltliche Kritik an den Amnestieregelungen gab.

Nunmehr wird reuigen Steuersündern Gelegenheit gegeben, im Jahr 2004 ihre am Fiskus vorbeigeschleusten Einnahmen mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent nachträglich zu versteuern. Wer sich erst im ersten Quartal 2005 zu dem Schritt entschließt, zahlt 35 Prozent. Voraussetzung ist eine strafbefreiende Erklärung, in der die Summe aller zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 2001 nicht deklarierten Einnahmen angegeben wird. Für Delikte ab dem 1. Januar 2002 gelte die Regelung nicht mehr, weil das vergangene Jahr steuerrechtlich noch nicht abgeschlossen sei und eine Amnestie hier als Anreiz zu Steuerhinterziehung wirken könnte, hieß es im Finanzministerium.

Eichel will den Betroffenen sogar weiter entgegenkommen als ursprünglich geplant. Nur ein Teil der vor dem Fiskus versteckten Einnahmen wird als Bemessungsgrundlage herangezogen. So werden bei hinterzogener Einkommensteuer nur 60 Prozent der nicht deklarierten Gelder zu Grunde gelegt; bei Umsatzsteuern sind es 30 und bei Gewerbesteuern zehn Prozent. Wer etwa als Privatanleger aus versteuertem Kapital Zinsen in Höhe von 100 000 Euro erzielt und darauf keine Einkommenssteuer gezahlt hat, müsste nur 60 000 Euro angeben und darauf 25 Prozent – also 15 000 Euro – zahlen. Ist die pauschale Abgabe einmal bezahlt, bleiben der Steuerzahler wie auch seine Berater straf- und bußgeldfrei. Das Gesetz soll im Herbst im Bundestag beraten werden.

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