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Wirtschaft: Kann ein Bonbon gesund sein?

Das Europäische Parlament stimmt am Donnerstag ab, wie weit Werbung für Lebensmittel gehen darf

Berlin - Die Antwort fällt den europäischen Abgeordneten nicht leicht: Darf der Hersteller eines Zuckerbonbons wie „nimm2“ auch künftig mit dem Spruch „Vitamine und Naschen“ werben – oder verwirrt das den Verbraucher, der irrtümlich annehmen könnte, ein besonders gesundes Produkt zu kaufen?

Am heutigen Donnerstag müssen die EU-Parlamentarier entscheiden, ob sie der umstrittenen „Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel“ zustimmen oder nicht. „Es kann sehr knapp werden“, sagt die CDU-Europaabgeordnete Renate Sommer. Die Debatte ist hitzig: Allein die Sozialisten haben vier verschiedene Änderungsanträge eingebracht, auch die Liberalen gelten in der Frage als gespalten. Am Ende wird es nach Einschätzung vieler Parlamentarier wohl auf einen Kompromiss hinauslaufen.

Der frühere EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne hatte die Verordnung im vergangenen Juli auf den Weg gebracht. Er wollte europaweit einheitliche Regeln für Werbeaussagen über die Gesundheit von Lebensmitteln schaffen. Sein Entwurf sieht vor, dass vage oder irreführende Slogans wie „hält jung“ oder „verringert Stress“ vom kommenden Jahr an verboten werden. Gesundheitsbezogene Werbung wie „reinigt den Organismus“ soll beim Yoghurt nur noch dann erlaubt sein, wenn die Angaben wissenschaftlich nachweisbar sind.

Und auch für Bonbons wie „nimm2“ soll es enge Werbegrenzen geben: Wann ein besonders fettiges, zucker- oder salzhaltiges Lebensmittel als „reich an Vitamin C“ oder „fettarm“ beworben werden darf, soll die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit in so genannten „Nährwertprofilen“ festlegen. Denn ein Zuckerbonbon soll nicht als gesünder angepriesen werden, nur weil ihm eine Extra-Portion Vitamine zugesetzt worden ist.

Die Ernährungswirtschaft wehrt sich gegen diese Pläne. Und warnt vor dem Versuch, zwischen gesunden und ungesunden Lebensmitteln zu unterscheiden. Auch der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft hält die Regel für entbehrlich. „Irreführende Werbung ist in Deutschland schon jetzt verboten“, sagt Verbandssprecher Volker Nickel. Ein Großteil der 4,5 Milliarden Euro, die hier zu Lande jährlich für Lebensmittelwerbung ausgegeben würden, könnte wegfallen, wenn der Kommissionsvorschlag umgesetzt werde, sagt Nickel.

Drei Ausschüsse des EU-Parlaments haben sich bereits für die Streichung der umstrittenen Nährwertprofile ausgesprochen. Daher befürchten die Grünen eine Aufweichung des Kommissionsvorschlags. „Die Politik darf den Hebel für den Verbraucherschutz nicht aus der Hand geben“, warnt die grüne EU-Abgeordnete Hiltrud Breyer. Das Parlament dürfe deshalb nicht das Herzstück der Verordnung, die Nährwertprofile, aus dem Gesetzeswerk herausnehmen. Die Mehrheit der Sozialisten sieht das ähnlich.

Die Konservativen und Teile der Liberalen lehnen die Nährwertprofile dagegen ab. „Wir wollen die Streichung“, sagt die CDU-Abgeordnete Sommer. Der Absatz sei von der Kommission eingeführt worden, um gegen die Dickleibigkeit einer wachsenden Zahl von Menschen vorzugehen. Eine Werbezensur sei aber der falsche Ansatz. Das findet auch die SPD-Parlamentarierin Dagmar Roth-Behrendt, die einen eigenen Antrag eingebracht hat. Wie die Mehrheit der Parlamentarier ist sie aber kompromissbereit. Gezwungenermaßen: Der EU-Rat, der Anfang Juni über den Vorschlag abstimmt, ist für die Nährwertprofile. Wollen Rat und Parlament die Verordnung verabschieden, müssen sie sich einigen.

Maren Peters

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