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KARRIERE Frage: an Jürgen Hesse Büro für Berufsstrategie

Sind Fahrtkosten zu erstatten ?

Ich wohne in Berlin und bin derzeit arbeitslos. Doch demnächst habe ich endlich ein Bewerbungsgespräch, allerdings in Saarbrücken. Der Weg ist weit und es dauert etwa acht Stunden von Tür zu Tür. Kann ich mir die Kosten für die Fahrt und eine eventuelle Übernachtung von dem Unternehmen erstatten lassen? Seitens der Firma kam bisher kein Angebot und ich will nicht dreist erscheinen. Verderbe ich mit im Vorfeld schon alle Chancen, wenn ich um eine Erstattung bitte? Ein neuer Job ist unglaublich wichtig für mich.

Klar, jemanden um Geld zu bitten, fällt nie leicht. Vor allem dann nicht, wenn man bei demjenigen Eindruck machen möchte. Und das wollen Sie ja – schließlich treten Sie nicht ohne Grund zum Bewerbungsgespräch an. Scheuen Sie sich jedoch nicht davor, nachzufragen! Denn wenn Sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten haben, ist das Unternehmen sogar gesetzlich verpflichtet, Ihre Fahrt- und gegebenenfalls auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu übernehmen. Und das selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt.

Vor allem kleinere Firmen können sich so ein Entgegenkommen jedoch nicht immer leisten. Die Nichterstattung muss in diesem Fall aber bereits im Einladungsschreiben oder bei der telefonischen Einladung explizit erwähnt werden, um rechtsgültig zu sein. Auch Einschränkungen nach dem Motto: „Wir können Ihnen leider nur die Bahnfahrt zweiter Klasse bezahlen“, sind zulässig.

Selbst wenn sich herausstellt, dass das Unternehmen die Aufwendung nicht oder nur teilweise übernehmen möchte, ärgern Sie sich nicht. Denn da Sie arbeitslos gemeldet sind, haben Sie auch einen Anspruch auf die Erstattung von Bewerbungsanfahrtskosten von der Agentur für Arbeit. Das gilt für alle berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten, was bedeutet, dass Ihnen das Geld für die kostengünstigste Wegalternative zusteht. Auch mögliche Übernachtungskosten spielen dabei eine Rolle. So würde Ihnen beispielsweise auch der Flug nach Saarbrücken gezahlt werden können, wenn er günstiger als die Zugfahrt samt Übernachtung vor Ort ist. Bei einem mehrtägigen Aufenthalt hingegen besteht sogar eventuell auch noch ein Anspruch auf ein Tagegeld von 16 Euro beziehungsweise acht Euro am An- und Abreisetag. All diese Einzelheiten sollten Sie aber unbedingt noch vor Fahrtantritt mit Ihrem für Sie zuständigen Arbeitsvermittler besprechen. Von ihm erhalten Sie auch alle Anträge zu den genannten Leistungen. Mir bleibt an dieser Stelle nur noch, Ihnen eine gute Reise und viel Erfolg bei Ihrem Vorstellungsgespräch zu wünschen. Foto: promo

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an Jürgen Hesse

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