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KARRIERE Frage: an Jürgen Hesse Büro für Berufsstrategie

Wer zahlt die Fahrtkosten?

Obwohl ich zufrieden mit meinem Job bin, würde ich mich gerne neu orientieren und bewerbe ich mich derzeit bei Unternehmen in ganz Deutschland. Ich war auch schon zu einigen Bewerbungsgesprächen eingeladen. Allerdings gibt es immer wieder Probleme mit den Fahrtkosten, denn viele Firmen wollen diese nicht erstatten. Wie kann ich das Thema im Gespräch am besten ansprechen – und den Arbeitgeber davon überzeugen, meine Fahrkosten zu übernehmen?

Bewerber sollten die Frage der Kostenübernahme möglichst schon im Vorfeld klären, um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Die Rechtslage in Sachen Kostenübernahme bei Bewerbungsgesprächen ist gesetzlich geregelt: „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet“, so steht es in Paragraph 670 BGB, Ersatz von Aufwendungen. Vorteil für Sie: Als Bewerber haben Sie in den meisten Fällen ein Recht auf Kostenerstattung. Das gilt unabhängig, ob Sie sich initiativ oder auf eine ausgeschriebene Stelle beworben haben. Falsch ist, dass nur bei Abschluss eines Arbeitsvertrages die Fahrtkosten übernommen werden.

Firmen, Non-Profit-Unternehmen oder auch Behörden können aber durch ein Hintertürchen den Bewerber-Spesen entkommen. Sie schließen bereits in der Einladung die Übernahme der Kosten aus, dann trägt der Job-Kandidat die Auslagen. Damit Sie also erst gar nicht in die Bredouille kommen, sollten Sie vor dem Gespräch die Kostenübernahme klären. Das gilt insbesondere dann, wenn in der Einladung davon nichts steht – auch nicht der explizite Ausschluss der Fahrtkostenbegleichung. Jetzt kommt es noch auf den Aufwand an – und hier gibt es ganz unterschiedliche Varianten.

So kämpfen oft Hochschulabsolventen in begehrten Branchen wie Medien oder Werbung bei diesem Thema gegen Windmühlen – insbesondere in beliebten Metropolen wie Berlin. Diese starke Nachfrage verführt Firmen zu einer gewissen Ignoranz gegenüber den Kosten der Bewerber wie für Tickets oder Hotel. Je begehrter Bewerber sind, beispielsweise in Naturwissenschaften und Technik, desto kulanter verhalten sich die Arbeitgeber. In der Regel sieht es so aus, dass Bahnfahrten zweiter Klasse oder bei der Fahrt mit dem Auto eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer bezahlt werden. Bei Flügen fragen Sie vorher unbedingt nach. Das Gleiche sollten Sie beachten, wenn Sie eine Übernachtung einplanen müssen. Sollte sich Ihr Wunscharbeitgeber bei der Begleichung der Reiseausgaben querstellen, dann bestehen Sie besser nicht darauf. Foto: promo

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an Jürgen Hesse

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