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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Bekommen Azubis Hilfe vom Staat?

Ich habe keinen Ausbildungsplatz in Berlin gefunden und beginne demnächst eine Lehre als Fotograf in einem anderen Bundesland. Eine eigene Wohnung habe ich inzwischen gemietet, doch die frisst fast zwei Drittel des Gehaltes auf. Außerdem hatte ich vor, zu pendeln. Doch regelmäßige Fahrten nach Hause kann ich mir sicher nicht leisten. Gibt es neben der Ausbildungsvergütung noch eine staatliche finanzielle Unterstützung, die ich in Anspruch nehmen kann?

Es gibt in einem Fall wie Ihrem durchaus finanzielle Hilfen durch den Staat: Auszubildende, denen es nicht möglich ist, während ihrer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei den Eltern zu wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Mit der Beihilfe sollen der Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und weitere notwendige Aufwendungen gesichert werden.

Anspruch auf die Beihilfe können Auszubildende auch dann beantragen, wenn sie über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder mindestens ein Kind haben. Das gilt auch dann, wenn sie in erreichbarer Nähe zu ihrem Elternhaus leben.

Nicht nur Auszubildende können die Beihilfe beantragen. Auch Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können einen Anspruch auf BAB haben. Für eine rein schulische Ausbildung (zum Beispiel zum Physiotherapeuten) dagegen kann Berufsausbildungsbeihilfe nicht gewährt werden.

Bei der Berechnung der Höhe der BAB werden unter anderem ein Grundbedarf für den Lebensunterhalt, eine Pauschale und gegebenenfalls auch Zuschläge für die Miete sowie der Bedarf an Arbeitskleidung, Fahrtkosten und Familienheimfahrten zugrunde gelegt.

Angerechnet wird das Einkommen des Auszubildenden, ebenso wie das Einkommen der Eltern und des Ehegatten beziehungsweise des Lebenspartners, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Wer wissen möchte, ob sich eine Antragstellung lohnt, kann sich unter www.babrechner.arbeitsagentur.de einen ersten Überblick verschaffen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf die Beihilfe ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem die Ausbildung beginnt. Gezahlt wird für die gesamte Dauer der Ausbildung. Foto: Promo

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