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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Müssen sich Kranke bewerben?

Seit ein paar Wochen bin ich arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld I. Jetzt bin ich kürzlich erkrankt. Mein Arzt hat mir noch am selben Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Nun kam aber vor ein paar Tagen ein Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit. Muss ich mich trotz Krankheit und Krankenschein auf diese Stelle bewerben? Oder kann ich damit warten, bis ich meine Krankheit voll auskuriert habe und wieder gesund bin?

Wenn Sie bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie sich während dieser Zeit grundsätzlich um Arbeit bemühen und den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur stets zur Verfügung stehen.

Dies gilt allerdings nicht in Zeiten, in denen Ihnen ärztlicherseits eine Arbeitsunfähigkeit attestiert worden ist. Da Sie Arbeitslosengeld I beziehen, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich Ihrer Arbeitsagentur übersenden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst vom Arzt bescheinigt wurde, müssen Sie dies der Agentur durch eine weitere ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Wahrscheinlich hat sich das Arbeitsangebot der Arbeitsagentur mit Ihrer Anzeige der Arbeitsunfähigkeit zeitlich überschnitten. Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, teilen Sie das bitte ebenfalls sofort Ihrer Agentur für Arbeit mit. Das Arbeitslosengeld I wird Ihnen bei Krankheit beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, erhalten Sie nach Ablauf der sechs Wochen von der Arbeitsagentur eine Bescheinigung, mit der Sie Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen können.

Endet für Sie, während Sie noch arbeitsunfähig sind, der Leistungsbezug, weil die Anspruchsdauer für Ihr Arbeitslosengeld I beendet ist, so müssen Sie sich zum Bezug von Krankengeld schon vor Ablauf der sechs Wochen an Ihre Krankenkasse wenden.

Nach dem Bezug von Krankengeld müssen Sie sich für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Sie können sich natürlich auch während der Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel schriftlich bei Arbeitgebern um Arbeit bewerben – soweit keine ärztlichen Bedenken bestehen und Sie dazu in der Lage sind.

Ist dies nicht der Fall, fragen Sie nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeitsagentur oder dem Arbeitgeber nach, ob die Stelle noch frei ist und Sie sich nach wie vor darauf bewerben können. Foto: Promo



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