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Hilfe bei Arbeitslosigkeit: Arbeitslos: Was jetzt zu tun ist

Jobverlust: Wie es weiter geht, welche Ansprüche es gibt und was es zu beachten gilt. Eine Übersicht über die wichtigsten Schritte

Ich habe erfahren, dass ich meinen Job verliere. Was muss ich jetzt tun?

Trotz aller Sorgen, Angst und Wut gilt es, Ruhe zu bewahren und seine Ansprüche geltend zu machen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich umgehend nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Falls das Arbeitsverhältnis befristet ist, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dessen Auslaufen ebenfalls als arbeitssuchend melden. Das geht ganz einfach am Telefon oder auch im Internet, wenn Sie diesem Link folgen. Weitere Informationen finden Sie auch hier. Mit der Meldung haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, sollten Sie nicht unmittelbar im Anschluss an Ihre Beschäftigung eine neue Stelle finden. Solange Sie noch eine Beschäftigung haben, sind Sie nicht arbeitslos, nur arbeitssuchend. In der Regel erhalten Sie noch bevor Ihre gekündigte Beschäftigung endet, einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Berater der Agentur für Arbeit, mit dem Sie alle weiteren Fragen klären können.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. Um sich arbeitslos zu melden, muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Alle weiteren Unterlagen, wie beispielsweise die Kündigung, sind erst bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes relevant. Das Arbeitslosengeld wird für gewöhnlich erst am Ende eines Monats ausgezahlt

Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

Falls Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis hinaus krankgeschrieben werden, sind Sie über Ihren Arbeitgeber nachversichert. Sie haben dann in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Sobald Sie wieder genesen sind, können Sie sich arbeitslos melden. Eine vorherige Meldung ist im Falle einer Arbeitsunfähigkeit leider unwirksam. Werden Sie krank, während sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie ganz normal über die Arbeitsagentur krankenversichert und die Leistungen werden – wie auch bei einer Festanstellung – sechs Wochen fortgezahlt.

Was kann ich machen, wenn mein Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten?

Arbeitslosengeldempfänger können zusätzlich auch Arbeitslosengeld II (Alg II) beantragen, falls das Arbeitslosengeld zu gering ist, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Insbesondere nach einer gering entlohnten Beschäftigung oder nach einer Berufsausbildung ist der Anspruch meist nicht sehr hoch. Bevor Sie jedoch das aufwändige Antragsprozedere auf sich nehmen, lohnt sich eine Beratung durch das Jobcenter. Anschriften finden Sie hier.

Wird mein Vermögen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein. Im Gegensatz zum Alg II ist das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung. Falls Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei ist es egal, ob Sie zwölf Monate am Stück oder mit Unterbrechung eingezahlt haben. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Verdienst, Vermögenswerte bleiben unberücksichtigt. Falls der Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat und Sie deswegen eine Abfindung oder eine ähnliche Leistung erhalten haben, ruht Ihr Leistungsanspruch jedoch für einen bestimmten Zeitraum. In diesem Fall lohnt sich eine Leistungsberatung bei der Arbeitsagentur. Manchmal können so finanzielle Nachteile doch noch abgewendet werden.

Ich habe einen Termin beim Arbeitsvermittler. Was erwartet mich?

Der erste Termin beim Arbeitsvermittler ist oft mit einem mulmigen Gefühl im Bauch verbunden. Doch ist die Beratung weder schmerzhaft, noch sollte sie unangenehm sein. Ihr Arbeitsvermittler möchte mit Ihnen Ihre neue berufliche Situation besprechen, um die Vermittlung zu optimieren. Zudem können Sie Fragen rund um das Thema Arbeitsvermittlung loswerden: Welche Möglichkeiten der Weiterbildung gibt es? Wie sieht der Stellenmarkt derzeit aus? Wie bewerbe ich mich richtig? Welche zusätzliche finanzielle Unterstützung ist möglich? Gemeinsam soll eine Strategie entwickelt werden, mit der Sie möglichst schnell wieder eine neue Arbeit finden.

Was passiert, wenn ich einen neuen Job finde und dann nach kurzer Zeit wieder arbeitslos werde? Ist mein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann futsch?

Nein. Nach derzeitiger Rechtssprechung erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst vier Jahre nach seiner Entstehung (berechnet vom ersten Tag des Arbeitslosengeldbezuges).

Ein Fallbeispiel: Sie werden zum 01.01.2010 arbeitslos und haben sich zuvor einen Arbeitslosengeldanspruch für zwölf Monate erworben. Am 01.04.10 nehmen Sie eine befristete Beschäftigung auf und melden sich anschließend zum 01.01.2011 erneut arbeitslos. Sie haben sich durch die befristete Tätigkeit zwar keinen neuen Anspruch erworben, da Sie weniger als zwölf Monate beschäftigt waren, jedoch können Sie Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld von neun Monaten wieder aufleben lassen. Dieser erlischt erst am 31.12.2013.

Habe ich nach einer Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Falls Sie Ihre Selbständigkeit aufgeben müssen, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern Sie ebenfalls mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Als Selbständiger können Sie sich nämlich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Beiträge sind meist sehr gering und lohnen sich in jedem Fall, schon um abgesicherter zu sein. Den Antrag können Sie innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbständigkeit bei Ihrer Arbeitsagentur stellen.

Quelle: ZEIT ONLINE

Sindy Heyn

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