Informationen Betriebsschließung: Was Recht ist und was verhandelt wird
Ansprechpartner Sollte man so schnell wie möglich kündigen, wenn man erfährt, dass das eigene Unternehmen in naher Zukunft dicht macht? „Auf solche Fragen kann man keine pauschalen Antworten geben“, sagen Experten des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
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Sollte man so schnell wie möglich kündigen, wenn man erfährt, dass das eigene Unternehmen in naher Zukunft dicht macht? „Auf solche Fragen kann man keine pauschalen Antworten geben“, sagen Experten des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Das hänge vom Einzelfall ab, von der persönlichen Flexibilität, den Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ansprechpartner für die Mitarbeiter sind immer die Betriebsräte oder auch die Gewerkschaften.
Kündigungsschutz
Wer fristlos angestellt ist, hat je nach Länge der Betriebszugehörigkeit einen Kündigungsschutz von sechs Monaten bis zu einem Monat. Daneben gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Beschäftigungsgesellschaft
Ob es ratsam ist, nach dem Jobverlust in einer über den Sozialplan geschaffenen Beschäftigungsgesellschaft zu arbeiten, hängt vom Einzelfall ab. Solche Einrichtungen eigenen sich eher für Mitarbeiter, die weniger gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Abfindungen
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindungen – wenn sie nicht im Sozialplan vereinbart wurden. Die Höhe verhandeln Betriebsrat und Geschäftsführung. maha