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KARRIERE Frage: an Martina Perreng Arbeitsrechtlerin beim DGB

Muss ich Silvester arbeiten?

Ich arbeite in einem mittelständischen Berliner Unternehmen im Schichtdienst. Bislang wurde den Mitarbeitern immer für Heiligabend und Silvester zusammen ein Tag Urlaub gewährt. Wir mussten also, wenn wir beide Tage frei haben wollten, nur einen Urlaubstag zusätzlich nehmen. In diesem Jahr sollen wir aber für beide Tage Urlaub nehmen – wenn wir überhaupt frei bekommen. Denn: Im Schichtdienst müssen wir alle zwei Jahre entweder an Silvester oder an Heiligabend arbeiten. Ich habe zwei kleine Kinder und rechtzeitig den Wunsch geäußert, nicht an Heiligabend, sondern Silvester zu arbeiten. Trotzdem wurde ich am 24. Dezember für die Schicht bis 22 Uhr eingeteilt. Ist das rechtens?

Heiligabend und Silvester sind, entgegen einer weit verbreiteten Meinung, normale Arbeitstage. Grundsätzlich gilt deshalb, dass derjenige, der an diesen Tagen frei haben will, Urlaub nehmen muss. Hat aber der Arbeitgeber über viele Jahre einen zusätzlichen freien Tag für diese beiden Tagen gewährt, so ist eine so genannte betriebliche Übung entstanden, die nicht einseitig widerrufen werden kann. Nur dann, wenn der Arbeitgeber jedes Mal, wenn er den zusätzlichen freien Tag gewährt, eindeutig erklärt, dass er sich die Entscheidung darüber für das nächste Jahr vorbehält und mögliche Gründe dafür anführt, kann er seine einmalig gemachte Zusage ohne weiteres zurücknehmen. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Deshalb dürfte Ihr Anspruch auf den zusätzlichen freien Tag auch für dieses Jahr bestehen.

Bei der Zuweisung des Schichtdienstes wiederum darf die Einteilung nicht willkürlich erfolgen. Der Arbeitgeber hat eine grundsätzliche Fürsorgepflicht. Er muss neben betrieblichen Interessen auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Ähnlich wie bei der Gewährung von Urlaub muss er in diesem Fall geltend machen, dass ein besonderes Interesse für Ihren Einsatz an einem bestimmten Tag besteht. Besteht ein solches Interesse nicht, kommt als Argument für Ihren Schichtdienst lediglich in Betracht, dass andere Arbeitnehmer schutzwürdiger sind. Das Interesse, mit zwei kleinen Kindern den Heiligabend zu verbringen, muss aber sicherlich besonders berücksichtigt werden. Da Sie auch bereit sind, an Silvester zu arbeiten, dürfte das Interesse, an Heiligabend frei zu haben, gegenüber betrieblichen Interessen überwiegen.

Sie sollten unter Einschaltung des Betriebsrates Ihren Wünschen Nachdruck verleihen. Bleibt auch das erfolglos, so können Sie nur noch versuchen, im Wege einer einstweiligen Verfügung die Freistellung für den Heiligen Abend zu erwirken. Foto: Promo

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an Martina Perreng

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