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KARRIERE Frage: an Martina Perreng Arbeitsrechtlerin beim DGB

Nutzt auch mir der neue Tarifvertrag?

Ich bin Erzieherin bei einem privaten Träger. In meinem Arbeitsvertrag ist nur das Gehalt angegeben und, dass ich 19,5 Stunden pro Woche arbeiten muss. Weder bekomme ich Urlaubsgeld noch Weihnachtsgeld, auch Pausenzeiten und Vorbereitungszeiten sind nicht geregelt. Einen Pausenraum haben wir auch nicht. Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben? Wenn demnächst vielleicht ein neuer Tarifvertrag zwischen ver.di und dem Land Berlin abgeschlossen wird, gilt der auch für mich?

Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag, wie jeder andere Vertrag auch, nur zwischen den Vertragsparteien. Deshalb finden die Regelungen aus einem Tarifvertrag auch nur Anwendung auf die Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft und den Arbeitgeberverband beziehungsweise den einzelnen Arbeitgeber, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben.

Da Sie bei einem privaten Träger beschäftigt sind, wirkt sich ein Tarifabschluss für Erzieherinnen auf Ihr Beschäftigungsverhältnis nicht aus. Dies wäre nur der Fall, wenn die Anwendung des Tarifvertrages ausdrücklich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart wäre, etwa durch die Formulierung „auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Anwendung“ oder wenn bei einzelnen Bestimmungen auf diesen Tarifvertrag Bezug genommen wäre.

Da dies nicht der Fall ist, gilt nur das vertraglich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbarte. Ein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteht deshalb leider nicht, da es einen gesetzlichen Anspruch darauf nicht gibt und Ihr Vertrag dazu nichts vorsieht.

Was die Vorbereitungszeiten anbetrifft, so müssen diese bei der Berechnung der Arbeitszeit berücksichtigt werden, soweit sie für die Tätigkeit notwendig sind. Geschieht dies nicht, können Sie für die Vorbereitungszeit vom Arbeitgeber Freizeitausgleich verlangen.

Die Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Dort heißt es, dass bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine Pause von 45 Minuten gewährt werden muss. Eine Aufteilung auf mehrere kurze Pausen, die aber mindestens 15 Minuten lang sein müssen, ist möglich. Die Pausen werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet und entsprechend auch nicht vergütet, soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.

Bezüglich des Pausenraums: Der Arbeitgeber muss bei mehr als zehn Beschäftigten einen Pausenraum oder -bereich zur Verfügung stellen, es sei denn, die Tätigkeit wird in Räumen ausgeübt, etwa in einem Büro, in dem Erholung am Arbeitsplatz möglich ist. Foto: Promo

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an Martina Perreng

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