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KARRIERE Frage: an Martina Perreng Arbeitsrechtlerin beim DGB

Was bringt mir ein Arbeitszeitkonto?

In unserer Firma sollen demnächst Arbeitszeitkonten eingeführt werden, und zwar Jahresarbeitszeitkonten und Lebensarbeitszeitkonten. Was bedeutet das, und was passiert mit den Konten, wenn mein Arbeitgeber Pleite geht oder mir kündigt?

Arbeitszeitkonten finden in Unternehmen zunehmend Verbreitung. Sie werden zum einen eingesetzt, um die Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitraum flexibler zu gestalten. Das bedeutet, dass Mehrarbeit, die in Stoßzeiten anfällt, nicht mehr ausbezahlt, sondern auf einem Konto gutgeschrieben wird. Kommen dann Zeiten, in denen weniger zu tun ist, werden die gutgeschriebenen Zeiten zur Freistellung genutzt, das Entgelt wird währenddessen weitergezahlt. Solche Konten funktionieren in der Regel wie Gleitzeitkonten, die meist innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden müssen, oder aber auch wie Jahresarbeitszeitkonten, die innerhalb eines Jahres auf- und wieder abgebaut werden.

Lebensarbeitszeit- oder Langzeitkonten wiederum werden im Idealfall über die gesamte Lebensarbeitszeit geführt. Sie dienen nicht dem Ausgleich kurzfristiger Arbeitszeitschwankungen. Vor allem im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Förderung von Altersteilzeit sollen sie ein früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ermöglichen. Außerdem können sie für Weiterbildung oder zur Pflege von Angehörigen genutzt werden. Der Verwendungszweck ist dabei abhängig von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Für Jahresarbeitszeitkonten gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regeln. Insbesondere gibt es keinen Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers. Deshalb muss bei Zahlungsschwierigkeiten oder bei Arbeitgeberwechsel auf die rechtzeitige Auflösung der Konten durch entsprechende Freistellung oder durch Auszahlung geachtet werden.

Für Lebensarbeitszeitkonten sind dagegen im Sozialgesetzbuch detaillierte Regelungen vorgesehen, deren Verbesserungen kürzlich im Bundestag beschlossen wurden. Unter anderem müssen diese Konten jetzt für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Wer die Firma wechselt, kann die Konten auf den neuen Arbeitgeber übertragen, vorausgesetzt der neue Chef ist einverstanden. Das heißt der neue Arbeitgeber erhält das Geld für die geleistete Arbeit und führt das Konto weiter. Ist der neue Arbeitgeber nicht bereit, das Konto zu übernehmen oder wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass es einen neuen Arbeitgeber gibt, kann das Langzeitkonto auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden – aber nur, wenn schon rund 15 000 Euro auf diesem Konto stehen. Foto: Promo

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an Martina Perreng

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