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Jobs & Karriere: Keine reine Formsache

Vom Gewerbeschein bis zur GmbH: Gründer sollten alle Alternativen durchrechnen

Eine Idee verwirklichen, sein eigener Chef sein oder den Weg aus der Arbeitslosigkeit finden – es spricht viel für die eigene Firma. Doch bevor der erste Kunde bedient werden kann, steht Organisatorisches auf der Tagesordnung von Unternehmensgründern. Mit der Reform des GmbH-Rechts soll der Schritt in die Selbstständigkeit jetzt leichter werden. Die Wahl der richtigen Rechtsform erspart das Gründern aber nicht.

Für die Wahl der Rechtsform spielt zunächst eine Rolle, ob das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden soll, erklärt Marcus Troeder von der Handelskammer Hamburg. Weitere Faktoren sind das Haftungsrisiko des Unternehmens oder gewünschte Außenwirkung. Dadurch kann sich entscheiden, ob etwa eine Personengesellschaft wie zum Beispiel eine KG oder eine OHG, oder eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder vom kommenden Jahr an die sogenannte Mini-GmbH die gegründet wird.

So ist die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für Gründer interessant, die ihr Privatvermögen für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit der Firma vor den Forderungen der Gläubiger schützen wollen. Der Unternehmer haftet dann nur in Höhe seines Anteils, der derzeit noch 25 000 Euro betragen muss. Soweit die Theorie: In der Praxis fordern Banken für Kredite auch von GmbH-Unternehmern oft zusätzliche Sicherheiten – das private Haus etwa. Das wird sich mit der Reform des GmbH-Rechts, die in der ersten Hälfte des Jahres 2008 inkrafttreten soll, nicht ändern. Die Reform erleichtere zwar die Gründung, weil die Mindesteinlage dann nur noch 10 000 Euro betragen muss, sagt Roland Franke vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) in Berlin. Doch für Geschäftspartner oder Banken stelle sich die Frage nach Sicherheiten umso mehr. Das dürfte erst recht für die sogenannte Mini-GmbH gelten: Mit einem Stammkapital von einem Euro soll die Gründung einer GmbH möglich sein. Dafür muss dann jedoch ein bestimmter Prozentsatz vom Gewinn für den Aufbau des Kapitals verwendet werden. Die Mini-GmbH ist die Antwort auf die britische Limited-Gesellschaft, die in jüngster Zeit wegen ihrer niedrigen Mindesteinlage von einem britischen Pfund auch bei Gründern in Deutschland beliebt ist.

Allerdings wird für die Limited ein Verwalter mit Sitz in Großbritannien verlangt – das kostet Geld. Hinzu kommt Papierkram mit britischen Behörden, der womöglich einer Übersetzung bedarf. Roland Franke glaubt daher, dass sich die Limited auf lange Sicht hierzulande nicht durchsetzen wird. Was die Reform im Detail bringen wird, lässt sich laut Marcus Troeder noch nicht sagen. Das sollte Gründungswillige aber nicht stören: „Wer eine gute Idee hat, sollte sie umsetzen.“ Troeder zufolge hat die GmbH nach wie vor einen guten Ruf. Zu den weiteren Vorteilen für den Gründer gehören eine gewisse Risikoabfederung und die Flexibilität dieser Rechtsform.

Wer keine großen Investitionen tätigen muss und womöglich alleine arbeitet, der kann auch zur einfachsten Art der Gründung greifen – dem Gewerbeschein. In vielen deutschen Städten reichen dafür der Personalausweis, 20 Euro und etwas Zeit für den Behördengang. Für andere Rechtsformen werden schnell mehrere hundert Euro Gebühren fällig – dafür gibt es aber auch einen Eintrag ins Handelsregister, was seriöser wirkt. Im juristischen Sinne keine Firma ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Sie entsteht, wenn sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen zusammentun, um ein Ziel zu erreichen. Das Bindeglied ist der Gesellschaftervertrag, der für die GbR an keine Form gebunden ist.

Doch Troeder rät, ihn unbedingt schriftlich zu verfassen. „Am Anfang meint man, es sei alles klar. Wenn es später zu Problemen kommt, nützen mündliche Absprachen wenig.“ In der GbR ist vergleichsweise wenig Papierkram zu erledigen. Die Einnahmen und Ausgaben müssen lediglich durch Belege dokumentiert werden – eine Bilanz wird nicht gefordert. Dafür wird die GbR auch nicht ins Handelsregister eingetragen. Wenn das passiert, wird aus der GbR eine OHG, eine offene Handelsgesellschaft. Bei der OHG muss eine Bilanz erstellt werden. Für die Angehörigen mancher Berufsgruppen gilt, dass es steuerlich von Vorteil sein kann, wenn sie zwar selbstständig arbeiten, aber ganz bewusst kein Unternehmen gründen. Gemeint sind Freiberufler, zu denen klassischerweise zum Beispiel Anwälte, Journalisten oder Ingenieure gehören. Ein Vorteil des Freiberuflers gegenüber dem Gewerbetreibenden sei, dass er keine Gewerbesteuern zahlen muss, erklärt die Karriereberaterin Svenja Hofert aus Hamburg in ihrem Buch „Existenzgründung im Team“. Doch in Zeiten immer neuer Berufe sei es nicht einfach, zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit zu unterscheiden: „Falls Sie sich nicht absolut sicher sind, welchen Steuerstatus sie haben, lassen Sie sich diesen verbindlich vom Finanzamt bestätigen.“ dpa

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