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Sprachkenntnisse: Chef darf Deutschkurs verordnen

Mangelnde Sprachkenntnisse können die Arbeit erheblich erschweren, insbesondere, wenn Kundenkontakt hinzukommt. Spricht ein Mitarbeiter nur unzureichend Deutsch, darf der Arbeitgeber einen Deutschkurs verlangen – ohne in den Verdacht der Diskriminierung zu geraten.

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel (Az.: 6 Sa 158/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin mitteilt.

In dem Fall hatte eine Kroatin geklagt, die in einem Schwimmbad arbeitete. Ihr Arbeitgeber hatte sie wiederholt dazu aufgefordert, einen Deutschkurs zu belegen. Denn immer wieder war es zu Verständigungsschwierigkeiten mit Kollegen und Vorgesetzten gekommen. Auch Schwimmbadbesucher hatten sich aufgrund der Sprachprobleme beschwert.

Die Frau weigerte sich aber, in einem Sprachkurs ihr Deutsch zu verbessern und warf ihrem Arbeitgeber Diskriminierung wegen ihrer Rasse und ethnischen Herkunft vor. Sie fühlte sich durch die Aufforderung des Arbeitgebers belästigt und verlangte schließlich 15 000 Euro Entschädigung.

Die Richter winkten ab: Der Arbeitgeber habe den Besuch eines Deutschkurses nur gefordert, damit die Mitarbeiterin ihre Sprachkenntnisse ausbaue. Ihre Herkunft und ihre kroatische Muttersprache hätten bei der Forderung keine Rolle gespielt. Auch handle es sich nicht um eine Belästigung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes.

Um als Belästigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz zu gelten, müsse ein Verhalten darauf abzielen, die Würde der Person zu verletzen und ein feindliches Umfeld zu schaffen. Davon könne in diesem Fall nicht die Rede sein, urteilten die Richter. dpa

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