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Wirtschaft: Kartellamt bietet DFB Gespräche an

Präsident Wolf: Bundesliga-Vermarktung wird geprüft / Bedenken gegen Gasag-Interessenten BERLIN (hej).Das Bundeskartellamt ist bereit, den Fußball-Bundesligisten mit Rat und Tat bei der Gründung eines Solidarfonds zugunsten der finanzschwächeren Profi-Clubs zur Seite zu stehen.

Präsident Wolf: Bundesliga-Vermarktung wird geprüft / Bedenken gegen Gasag-Interessenten BERLIN (hej).Das Bundeskartellamt ist bereit, den Fußball-Bundesligisten mit Rat und Tat bei der Gründung eines Solidarfonds zugunsten der finanzschwächeren Profi-Clubs zur Seite zu stehen.Das sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Dieter Wolf, in einem Gespräch mit dem Tagesspiegel.Nachdem die Wettbewerbshüter kürzlich die zentrale Vermarktung von UEFA-Cup- und Pokalsieger-Heimspielen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gestoppt haben, prüfen die Kartellwächter nun, ob sie auch gegen den Verkauf der TV-Rechte für die Fußball-Bundesliga durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorgehen. "Die Sache ist komplex", so Wolf.So habe der BGH in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich offengelassen, ob die UEFA nicht auch eigene Verwertungsrechte an den Fußballspielen habe."Das könnte ein Hinweis darauf sein, daß dieses erst recht für die Rolle des DFB bei Bundesliga-Matches gilt", gibt der Kartellamts-Präsident zu bedenken.Dagegen beeindruckt die Argumentation des DFB, man unterstütze durch die Fernseh-Einnahmen auch die weniger finanzstarken Vereine, die Wettbewerbshüter nicht: "Man darf solche Solidaritätsaktionen nicht dadurch finanzieren, daß man dem Zuschauer in die Tasche greift". Für den falschen Weg hält Wolf auch Bestrebungen, in Zukunft Sportveranstaltungen den Spielregeln des Wettbewerbsrechts zu entziehen.Eine entsprechende Initiative im Rahmen der Neuregelung des Kartellrechts geht derzeit von Rheinland-Pfalz aus.Es sei keine Rechtfertigung dafür zu erkennen, warum die zentrale Vermarktung im Sportbereich privilegiert werden solle, meint der Kartellamts-Präsident.Solidarität mit finanzschwächeren Vereinen ließe sich auch über Solidarfonds-Lösungen erzielen, die keine wettbewerbsrechtlichen Probleme beinhalten. Bei der Diskussion um die Novellierung des Kartellrechts hofft Wolf noch immer darauf, daß die Stellung der Wettbewerbshüter in der Energierechtsnovelle, die eine Öffnung des deutschen Strommarktes zum Ziel hat, gestärkt wird.Wolf fordert, in das neue Gesetz eine Beweiserleichterung aufzunehmen ­ der Netzinhaber soll darlegen müssen, warum der Zugang eines Konkurrenten unzumutbar wäre ­ sowie die sofortige Vollziehbarkeit von Kartellamts-Beschlüssen im Gesetz zu verankern.Andernfalls könnten Monopolisten durch die Ausschöpfung des Instanzenweges fünf Jahre Zeit gewinnen."Die Monpolrendite ist höher als das Prozeßrisiko", mahnt der Kartellamts-Chef. Um Monpolrenditen dreht sich derzeit auch das Bewerberkarussel um den Berliner Gasversorger Gasag.Sowohl gegen das Konsortium aus Bewag und Gaz de France als auch das Bewerbergespann Ruhrgas/RWE hat das Kartellamt Bedenken.Bei beiden Gruppen müsse man befürchten, daß durch die Gasag-Übernahme eine marktbeherrschende Stellung noch verstärkt werde."Die Kämmerer haben immer die Neigung, solche Konstellationen zu fördern, da sie dann einen enstprechend höheren Kaufpreis realisieren können", sagt Wolf.Der politische Druck auf die Wettbewerbshüter sei enorm.Wolf: "Wir lassen uns da aber nicht kleinkriegen." Zu den spektakulärsten Fällen des nun zu Ende gehenden Jahres zählt Wolf die Fusion der Bauriesen Hochtief/Holzmann, die derzeit vom Kammergericht Berlin geprüft wird, die Zusammenschlüsse im Touristik-Bereich und das Bußgeldverfahren gegen die Hersteller von Starkstromkabeln, die für ihr Kabel-Kartell mit den höchsten Bußgeldern (rund 280 Mill.DM) bestraft wurden, die jemals in der Geschichte des Amtes verhängt worden sind.Neben den Kabelfirmen ermittelte das Kartellamt in einem weiteren Kartellverfahren wegen einer unzulässigen Absprache über die Stillegung von Mühlen. Im Bereich der Mißbrauchsaufsicht sorgte das Amt erst kürzlich für Schlagzeilen, als dem Land Berlin die Anwendung der sogenannten Tariftreueerklärung untersagt wurde.Darin hatte sich der Senat verpflichtet, Aufträge nur an solche Firmen zu vergeben, die ihre Arbeitnehmer nach den jeweils geltenden Berliner Tariflöhnen bezahlen, selbst wenn diese Unternehmen nicht tarifgebunden sind.Gegen die Untersagung der Wettbewerbshüter hat das Land inzwischen Beschwerde eingelegt.Auch im zweiten Fall der Mißbrauchsaufsicht mußten die Gerichte entscheiden.Vor dem Kammergericht konnte sich die Lufthansa durchsetzen.Die Untersagung des Kartellamts, daß die Airline auf der Flugstrecke Berlin ­ Frankfurt keine höheren Preise als auf der Strecke Berlin ­ München verlangen darf, wurde aufgehoben. Im Bereich der Fusionskontrolle konnte das Amt im ablaufenden Jahr deutlich mehr vollzogene Zusammenschlüsse melden als im Vorjahr.Von Januar bis November konstatierte man Am Platz der Luftbrücke 1446 Fälle und damit mehr als im Gesamtjahr 1996 (1434).Sechs Fusionen wurden untersagt, darunter der Zusammenschluß von Herlitz und Landré, die Kali-Ehe zwischen Kali + Salz und PCS sowie der Plan der beiden größten deutschen Schlachtunternehmen, Moksel und Südfleisch, eine Gemeinschaftsgesellschaft namens Ost-Fleisch zu bilden.

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