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Wirtschaft: Kartellamt kämpft für Tampons Zulieferer dürfen nicht fusionieren

Berlin - Monopolkontrolle kann in Bereichen greifen, die meist verborgen bleiben: Das Bundeskartellamt hat dem österreichischen Hersteller von Viskose zur Tamponproduktion, Lenzing AG, untersagt, 90 Prozent des deutschen Konkurrenten Kelheim Hygiene Fibres GmbH zu kaufen. In der Begründung heißt es, beide Beteiligten seien weltweit die einzigen Hersteller dieser speziellen Viskosefasern.

Berlin - Monopolkontrolle kann in Bereichen greifen, die meist verborgen bleiben: Das Bundeskartellamt hat dem österreichischen Hersteller von Viskose zur Tamponproduktion, Lenzing AG, untersagt, 90 Prozent des deutschen Konkurrenten Kelheim Hygiene Fibres GmbH zu kaufen. In der Begründung heißt es, beide Beteiligten seien weltweit die einzigen Hersteller dieser speziellen Viskosefasern. „Durch eine Übernahme wäre auf dem Markt ein Monopol entstanden“, sagt Kartellamtschef Andreas Mundt.

2011 wurden weltweit 52,7 Millionen Tonnen Chemiefaser hergestellt. Daneben ist der deutsche Markt für Viskoseproduktion klein, aber hoch spezialisiert. Die Industrievereinigung Chemiefaser zählt vier Anbieter, die 2011 insgesamt 205 000 Tonnen Viskose herstellten. Darunter ist die Kelheim Fibres mit etwa 500 Mitarbeitern, die rund 90 000 Tonnen Viskose jährlich herstellen, etwa für Tampons. Dort wundert sich der Vorstand der Geschäftsführung, Haio Harms, über die Entscheidung des Kartellamts. „Die Produktion von Viskose für Tampons ist ein verschwindend kleiner Markt innerhalb der Viskosefaserherstellung. Da werden falsche Maßstäbe gesetzt.“ Bei Kelheim wie bei Lenzing argumentiert man, dass das betroffene Marktvolumen deutlich unter der Bagatellgrenze für Fusionskontrolle von 15 Millionen Euro liege. „Beide Unternehmen zusammen setzen in Deutschland zehn Millionen Euro in diesem Markt um“, sagt die Kommunikationschefin bei Lenzing, Angelika Guldt. Beim Kartellamt heißt es, die Ermittlungen hätten deutlich höhere Zahlen ergeben. Lenzing will jetzt das Urteil vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anfechten. cof

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