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Wirtschaft: Kartellamt leitet Prüfung gegen Bewag ein

BERLIN (asi).Das Bundeskartellamt hat wegen mehrerer Beschwerden ein Prüfverfahren gegen den Berliner Stromversorger Bewag eingeleitet.

BERLIN (asi).Das Bundeskartellamt hat wegen mehrerer Beschwerden ein Prüfverfahren gegen den Berliner Stromversorger Bewag eingeleitet.Wie Kartellamtspräsident Dieter Wolf am Donnerstag sagte, werde sein Amt insbesondere prüfen, inwieweit die Bewag den Wettbewerbern RWE Energie AG und der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) die Stromdurchleitung in den Westen Berlins aus technischen Kapazitätsgründen verweigern darf.

Er verstehe die Verfahren als "Musterverfahren", die nach Erhalt der Stellungnahmen der Beteiligten in einer öffentlichen Anhörung münden sollen.Trage die Bewag ihre Gründe nicht schlüssig vor, strebe sein Amt die "sofortige Vollziehbarkeit" der Durchleitung an.Ziel sei es, bereits in wenigen Wochen zu einer Entscheidung zu kommen.Neben EnBW und RWE liegen dem Kartellamt auch Beschwerden des Energie-Brokers Ampere AG und des Tarifkunden Kurt Markert vor.

Die Bewag hatte die Durchleitungsanträge der Wettbewerber abgelehnt, weil bis Ende 2000 nur eine 380-KV-Hochspannungsleitung den Westteil Berlins versorge und diese ausgelastet sei.Zusätzliche Stromlieferungen stellten ein Sicherheitsproblem für die Stadt dar, argumentiert die Bewag.Der zuständige Leiter der Beschlußabteilung im Kartellamt, Klaus-Peter Schultz, sagte am Donnerstag, daß er "einigermaßen mißtrauisch" sei, weil die Bewag diesen "eigentlich schwerwiegenden" Grund bisher nie vorgetragen habe.

Bewag-Sprecher Reinhard Heitzmann begründete das mit dem sogenannten grid-code, den alle großen Stromversorger erst Anfang Februar zur Regulierung der Stromdurchleitung in Deutschland unterzeichnet hätten.Dieser "code" folge dem Prinzip "first call, first serve" (Wer zuerst bestellt, darf zuerst durchleiten).Dem Prinzip folgend, habe der Berliner "Netzbetreiber" (Bewag) dem Berliner Stromlieferanten (Bewag) aus Sicherheitsgründen untersagt, zusätzlichenStrom durch die 380-KV-Leitung zu schicken.Diese Gründe müßten auch für andere gelten, sagte Heitzmann.Er sei "zuversichtlich, daß das Kartellamt diese besondere Situation erkennen wird".

Kartellamtspräsident Dieter Wolf zeigte sich indes grundsätzlich überrascht darüber, daß sich seit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes die Marktdynamik viel stärker entwickele, als er erwartet habe.Das Kartellamt wolle nun ausloten, wie weit sein Amt in der Lage sei, Wettbewerbsstrukturen im Strommarkt zu schaffen.Wenn er Erfolg habe, könne sich die Schaffung einer Regulierungsbehörde erübrigen, sagte Wolf.Zudem kündigte er an, daß es zu veränderten Entscheidungen im Fusionsrecht kommen werde, wenn sich Wettbewerbsstrukturen im Strommarkt etabliert hätten.Der relevante Markt werde sich schließlich auf ganz Deutschland, möglicherweise sogar auf ganz Europa ausdehnen.

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